Lockdown – Kurzarbeit – Mitarbeitereinsatz
Seit Montag, 22.11.2021 ist ein neuerlicher bundesweiter Lockdown gültig. Dieser wurde vorerst bis inklusive 12.12.2021 angekündigt. In einigen Branchen stellt sich daher die Frage, welche Möglichkeiten es im Umgang mit den bestehenden Mitarbeitern gibt. Es wird weiterhin das Instrument der Kurzarbeit geben. Aus der Vergangenheit ist allerdings bekannt, dass diese mit einem beträchtlichen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Daher zeigen unsere Experten auch einige Alternativen zur Kurzarbeit in Österreich auf. Lesen Sie hier das Wichtigste zur Kurzarbeit ab November 2021.
Lockdown: Verlängerung der Freistellung von Risikopatienten
Mittels Verordnung wurde die Freistellungsmöglichkeit von Risikopatienten bei Vorliegen eines entsprechenden Tests bis 14.12.2021 verlängert.
Lock auf lock zu oder keine Durchsetzungsmöglichkeit für Sortimentsbeschränkungen im Lockdown?
Mit der 6. Novelle zur 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde für den Zeitraum ab 1.4.2021 verordnet, dass in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich und Wien das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs nur zum Zweck des zulässigen Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten unter anderem des Lebensmittelhandels zulässig war.
Lockdown – Neue Hilfen für Unternehmen ab Montag beantragbar
Wien – Ab Montag können Firmen neue Coronahilfen beantragen. Es geht um den gestaffelten Umsatzersatz bis zu 800.000 Euro für den nun auch vom Lockdown betroffenen Handel. Auch wird der Fixkostenzuschuss 2 beantragbar – allerdings in einer Light-Version mit ebenso bis zu 800.000 Euro. Weiter mit der EU verhandelt wird die Variante eines breiteren FKZ 2 in der Höhe bis 3 Mio. Euro. Indes betonte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), dass der Umsatzersatz per se nicht besteuert wird.