Der Nationalrat hat in der Plenarsitzung am 23.2.2022 eine Novelle des Umweltförderungsgesetzes beschlossen. Auf Basis des am 1. April 1993 in Kraft getretenen Bundesgesetzes (vgl BGBl 185/1993) können Förderungen im Umweltbereich genehmigt werden.
Durch die Novelle sollen Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft umgesetzt werden, wie der Reparaturbonus und die Forcierung von Pfandsystemen, aber auch der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und die Bekämpfung der Energiearmut sind zentrale Themen. Neben Maßnahmen im Bereich Wasserwirtschaft, Altlastsanierung, Flächenrecycling und Umweltförderung im Inland regelt das Gesetz nun auch den Biodiversitätsfonds.
Biodiversitätsfonds
Um die Ziele der Bundesregierung umsetzen zu können, sind die Fortsetzung und Ausweitung der Förderangebote unausweichlich, weshalb es letztendlich auch zu einer gesetzlichen Verankerung des Biodiversitätsfonds und der Einrichtung eines eigenständigen Förderbereichs gekommen ist.
In ihrem Regierungsprogramm 2020-2024 hat sich die Österreichische Bundesregierung zu ihrer Verantwortung für den Schutz der biologischen Vielfalt bekannt. Dieser sichert Produktionsgrundlagen wie etwa die landwirtschaftliche Bodennutzung, um Wirtschaftszweige, die von den natürlichen Ressourcen abhängen, zu bewahren.
Dem Erhalt der biologischen Vielfalt kommt daher besondere volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Wirksame Maßnahmen zur Reduktion der Verluste der biologischen Vielfalt setzen voraus, dass ausreichend Kenntnis zu diesen, aber auch zu den direkten und indirekten Gefährdungsursachen besteht; deshalb zählen die Erstellung von Konzepten sowie deren Umsetzung und die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu den förderbaren Maßnahmen. Gemäß § 48g Abs 1 Umweltförderungsgesetz können diese von natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften durchgeführt werden.
Reparaturbonus
Ein weiterer zentraler Aspekt der Novelle ist die Förderung der Reparatur von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten, der sogenannte Reparaturbonus. Der Mangel an Reparaturmöglichkeiten und Ersatzteilen bietet oft keinen Anreiz zur Instandsetzung von Haushaltsgeräten und so lässt der geringe Preisunterschied zwischen Reparatur und Neukauf die Konsument:innen meist zu neuen Produkten greifen.
Der Reparaturbonus soll dazu anregen, die Möglichkeit der Wiederherstellung verstärkt zu nutzen. Gleichzeitig bedeutet dies auch mehr Nachfrage für die heimischen Reparaturbetriebe. Die Förderung kann von Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich in Anspruch genommen werden und beträgt 50 % der Kosten bis zu maximal 200 Euro pro Reparatur. Mit dem Reparaturbonus will die Regierung eine Trendwende schaffen und das Reparieren wieder attraktiver machen.
Die Auswirkungen der Novelle auf die Umwelt
Von den geplanten Förderungen erhofft man sich erhebliche umwelt- und klimapolitische sowie kreislaufwirtschaftliche Effekte, insbesondere im Hinblick auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauches sowie die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger. Dazu zählt beispielsweise die Energiegewinnung aus Wind-, Wasser-, Sonnenkraft oder Erdwärme.
Im Rahmen der Umweltförderungen sollen auch verbesserte Förderungsbedingungen bezüglich der Investitionen in klimafitte Ortskerne gewährleistet werden, wie etwa die Fassadenbegrünung, der Anschluss an hocheffiziente Fernwärmesysteme und die thermische Gebäudesanierung. Damit soll die Attraktivität derartiger Investitionen gegenüber Neuansiedelungen in ländlichen Regionen gesteigert werden.
Unter dem Motto „Raus aus Öl und Gasheizungen“ wird der Austausch eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau gefördert. Diese Förderung richtet sich an (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigte oder Mieter:innen eines Ein- und Zweifamilienhauses sowie von Reihenhäusern. Ein ergänzendes Programm für Dekarbonisierungsmaßnahmen soll einkommensschwachen Haushalten zugutekommen.
Heizungsumstellungen in Gebäuden wie Pflege- oder Sozialeinrichtungen sollen ebenso unterstützt werden, um eine sozial gerechte Wärmewende sicherzustellen und der Energiearmut entgegenzuwirken. Der Ausstieg aus Öl und Gas ist eine immense Herausforderung, aber ein wesentlicher Schritt, um die angestrebte Klimaneutralität zu erreichen, gerade auch vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine.
Mit Betriebsförderungen sollen ökoinnovative Projekte von Unternehmen unterstützt werden, die ihre Prozesse CO₂-neutral umstellen möchten. Darüber hinaus können im Bereich der Mehrweg-Rücknahmesysteme kleinere Unternehmen ebenfalls Hilfeleistungen in Anspruch nehmen.
Fazit
Die Novelle des Umweltförderungsgesetzes ist ein weiterer Schritt, mit dem umfangreiche Maßnahmen für den Klimaschutz sowie den Umwelt- und Naturschutz gewährleistet werden. Es werden so viele UN-Nachhaltigkeitsziele berührt wie bei kaum einer anderen Förderung.
Ob es sich beim Tag der Beschlussfassung tatsächlich um einen „Freudentag für die österreichische Umwelt“ handelt, wird die Zukunft weisen. Die Anforderungen an Betriebe und Privatpersonen auf dem Weg zur Klimaneutralität sind beträchtlich, die allgemeine Unterstützung ist unausweichlich, die Ausweitung der Förderangebote jedenfalls erforderlich.
Der Nationalrat hat in der Plenarsitzung am 23.2.2022 eine Novelle des Umweltförderungsgesetzes beschlossen. Auf Basis des am 1. April 1993 in Kraft getretenen Bundesgesetzes (vgl BGBl 185/1993) können Förderungen im Umweltbereich genehmigt werden.
Durch die Novelle sollen Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft umgesetzt werden, wie der Reparaturbonus und die Forcierung von Pfandsystemen, aber auch der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und die Bekämpfung der Energiearmut sind zentrale Themen. Neben Maßnahmen im Bereich Wasserwirtschaft, Altlastsanierung, Flächenrecycling und Umweltförderung im Inland regelt das Gesetz nun auch den Biodiversitätsfonds.
Biodiversitätsfonds
Um die Ziele der Bundesregierung umsetzen zu können, sind die Fortsetzung und Ausweitung der Förderangebote unausweichlich, weshalb es letztendlich auch zu einer gesetzlichen Verankerung des Biodiversitätsfonds und der Einrichtung eines eigenständigen Förderbereichs gekommen ist.
In ihrem Regierungsprogramm 2020-2024 hat sich die Österreichische Bundesregierung zu ihrer Verantwortung für den Schutz der biologischen Vielfalt bekannt. Dieser sichert Produktionsgrundlagen wie etwa die landwirtschaftliche Bodennutzung, um Wirtschaftszweige, die von den natürlichen Ressourcen abhängen, zu bewahren.
Dem Erhalt der biologischen Vielfalt kommt daher besondere volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Wirksame Maßnahmen zur Reduktion der Verluste der biologischen Vielfalt setzen voraus, dass ausreichend Kenntnis zu diesen, aber auch zu den direkten und indirekten Gefährdungsursachen besteht; deshalb zählen die Erstellung von Konzepten sowie deren Umsetzung und die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu den förderbaren Maßnahmen. Gemäß § 48g Abs 1 Umweltförderungsgesetz können diese von natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften durchgeführt werden.
Reparaturbonus
Ein weiterer zentraler Aspekt der Novelle ist die Förderung der Reparatur von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten, der sogenannte Reparaturbonus. Der Mangel an Reparaturmöglichkeiten und Ersatzteilen bietet oft keinen Anreiz zur Instandsetzung von Haushaltsgeräten und so lässt der geringe Preisunterschied zwischen Reparatur und Neukauf die Konsument:innen meist zu neuen Produkten greifen.
Der Reparaturbonus soll dazu anregen, die Möglichkeit der Wiederherstellung verstärkt zu nutzen. Gleichzeitig bedeutet dies auch mehr Nachfrage für die heimischen Reparaturbetriebe. Die Förderung kann von Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich in Anspruch genommen werden und beträgt 50 % der Kosten bis zu maximal 200 Euro pro Reparatur. Mit dem Reparaturbonus will die Regierung eine Trendwende schaffen und das Reparieren wieder attraktiver machen.
Die Auswirkungen der Novelle auf die Umwelt
Von den geplanten Förderungen erhofft man sich erhebliche umwelt- und klimapolitische sowie kreislaufwirtschaftliche Effekte, insbesondere im Hinblick auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauches sowie die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger. Dazu zählt beispielsweise die Energiegewinnung aus Wind-, Wasser-, Sonnenkraft oder Erdwärme.
Im Rahmen der Umweltförderungen sollen auch verbesserte Förderungsbedingungen bezüglich der Investitionen in klimafitte Ortskerne gewährleistet werden, wie etwa die Fassadenbegrünung, der Anschluss an hocheffiziente Fernwärmesysteme und die thermische Gebäudesanierung. Damit soll die Attraktivität derartiger Investitionen gegenüber Neuansiedelungen in ländlichen Regionen gesteigert werden.
Unter dem Motto „Raus aus Öl und Gasheizungen“ wird der Austausch eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau gefördert. Diese Förderung richtet sich an (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigte oder Mieter:innen eines Ein- und Zweifamilienhauses sowie von Reihenhäusern. Ein ergänzendes Programm für Dekarbonisierungsmaßnahmen soll einkommensschwachen Haushalten zugutekommen.
Heizungsumstellungen in Gebäuden wie Pflege- oder Sozialeinrichtungen sollen ebenso unterstützt werden, um eine sozial gerechte Wärmewende sicherzustellen und der Energiearmut entgegenzuwirken. Der Ausstieg aus Öl und Gas ist eine immense Herausforderung, aber ein wesentlicher Schritt, um die angestrebte Klimaneutralität zu erreichen, gerade auch vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine.
Mit Betriebsförderungen sollen ökoinnovative Projekte von Unternehmen unterstützt werden, die ihre Prozesse CO₂-neutral umstellen möchten. Darüber hinaus können im Bereich der Mehrweg-Rücknahmesysteme kleinere Unternehmen ebenfalls Hilfeleistungen in Anspruch nehmen.
Fazit
Die Novelle des Umweltförderungsgesetzes ist ein weiterer Schritt, mit dem umfangreiche Maßnahmen für den Klimaschutz sowie den Umwelt- und Naturschutz gewährleistet werden. Es werden so viele UN-Nachhaltigkeitsziele berührt wie bei kaum einer anderen Förderung.
Ob es sich beim Tag der Beschlussfassung tatsächlich um einen „Freudentag für die österreichische Umwelt“ handelt, wird die Zukunft weisen. Die Anforderungen an Betriebe und Privatpersonen auf dem Weg zur Klimaneutralität sind beträchtlich, die allgemeine Unterstützung ist unausweichlich, die Ausweitung der Förderangebote jedenfalls erforderlich.