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StVO-Novelle stärkt „aktive Mobilität“

(Bild: © iStock/Canetti)

Die StVO-Novelle soll Radfahrer:innen und Fußgänger:innen einen Vorrang im Straßenverkehr einräumen. Das Abbiegen bei Rot, eine fußgänger:innenfreundliche Ampelschaltung sowie Radfahren gegen die Einbahn sollen eine Erleichterung der „aktiven Mobilität“ gewährleisten und den Stellenwert von Radfahren und Zufußgehen maßgeblich erhöhen.

Die aktive Fortbewegung ist aus unserer heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Kurze Distanzen werden zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt. Der Weg in die Arbeit zum Einkaufen sowie der Schulweg sind nur wenige Beispiele davon. Wie sich Fußgänger:innen und Radfahrer:innen im Straßenverkehr zu verhalten haben, regelt in Österreich die Straßenverkehrsordnung. In vielen Bereichen stammen die Rahmenbedingungen allerdings noch aus den 60er-Jahren und entsprechen nicht den heutigen Gegebenheiten. Die aktive Mobilität wird für die Bevölkerung immer attraktiver, weshalb die Novelle der StVO nun eine Verbesserung für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen bringen soll.

Die wichtigsten Änderungen für den Radverkehr

Ob in der Stadt oder am Land: Das Radfahren gehört zu den beliebtesten Fortbewegungsmöglichkeiten der Bevölkerung. Die derzeitigen Vorschriften spiegeln die Bedeutung dieser Form der Fortbewegung allerdings nicht wider. Vor allem im Radverkehr ist es daher von besonderem Interesse, die Verkehrsregeln den heutigen Umständen anzupassen. Die Öffnung von Einbahnen für Radfahrer:innen soll eine solche Anpassung und damit eine Erleichterung für den Radverkehr bringen. Künftig wird es diesen nämlich erlaubt sein, gegen Einbahnen zu fahren. Dafür muss die Straße ohne Parkplatz vier Meter breit sein; die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. In Wohnstraßen, die gleichzeitig auch Einbahnen sind, darf schon jetzt mit dem Rad gegen die Einbahn gefahren werden; diese werden auf Begegnungszonen ausgeweitet.

Zudem sollen das Nebeneinanderfahren und das Radfahren in Gruppen erleichtert werden. Konkret betrifft diese Regelung das Fahren neben Kindern. Allerdings wird auch bei einem Tempo unter 30 km/h das Nebeneinanderfahren von Erwachsenen gestattet sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Radfahrer:innen künftig auch bei Rot in eine Kreuzung fahren dürfen. Sie müssen jedoch darauf achten, dass vor allem das Abbiegen ohne Gefahr für die Fußgänger:innen möglich ist. Die Verkehrssicherheit darf durch den Radverkehr nicht gefährdet werden.

Die wichtigsten Änderungen für den Fußverkehr

Auch für Fußgänger:innen wird es durch die Novelle zu einigen Verbesserungen kommen. Die derzeitigen Regeln sollen aktualisiert und an die Realität angepasst werden. Die Bevölkerung soll die Möglichkeit haben, ihre Alltagswege sicher und bequem zu Fuß zu bewältigen. Unter anderem soll eine fußgänger:innenfreundliche Ampelschaltung eingeführt werden. Ampeln sind künftig so zu schalten, dass neben den Erfordernissen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nun auch die Bedürfnisse von Fußgänger:innen nach kurzen Wartezeiten und ohne Eile die Straße überqueren zu können, berücksichtigt werden.

Weiters soll es künftig sichere Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel geben. Konkret geht es darum, dass Fahrzeuge in Haltestellenbereichen ausnahmslos stehen bleiben müssen, solange Fahrgäste ein- und aussteigen. Damit ist das Vorbeifahren an der Ausstiegsseite von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr erlaubt. Auch wird das Ende der Behinderung von Fußgänger:innen auf Gehsteigen und Gehwegen durch Fahrzeuglenker:innen in Aussicht gestellt.

Die Einführung von Schulstraßen

Bislang gibt es keine Regelungen oder Fahrverbote rund um Schulen. Die Einführung von Schulstraßen soll dies nun ändern und die Sicherheit für Schüler:innen erhöhen. In den vergangenen Jahren hat sich vor den Schulen ein beinahe tägliches Verkehrschaos entwickelt. Dies liegt vor allem daran, dass Eltern ihre Kinder mit dem Auto bis vor die Schultüre fahren und damit die umliegenden Straßen versperren, wodurch sich ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und eine potenzielle Gefahrenquelle für Kinder ergeben. Um den Schüler:innen einen gefahrlosen Weg zur Schule zu gewähren und die Versperrung der umliegenden Straßen zu verhindern, soll nun die Schulstraße mit einheitlichen Regelungen und einem eigenen Verkehrszeichen in die StVO aufgenommen werden. Ausnahmen, beispielsweise für Anrainer:innen, notwendige Zu- und Abfahrten mit Kraftfahrzeugen und der Radverkehr, sollen weiterhin das Befahren der Bereiche vor Schulen in Schrittgeschwindigkeit ermöglichen.

Fazit

Die Novelle der StVO soll künftig mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen im Straßenverkehr gewährleisten. Die Anpassung der Regelungen soll mehr Platz im Straßenverkehr für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen schaffen. Die Bevorzugung der Autofahrer:innen entspricht nicht mehr den heutigen Verhältnissen. Das Autofahren verliert immer mehr an Attraktivität, und die aktive Mobilität rückt in den Vordergrund. Zudem wird mit der Novelle die Lebensqualität der Bevölkerung gesteigert und ein weiterer Schritt in Richtung Klimaneutralität gesetzt. Die Anpassung der StVO ist sohin jedenfalls begrüßenswert.

Regelungen wie das Abbiegen bei Rot und das Nebeneinanderfahren von Radfahrer:innen wirken allerdings risikobehaftet und könnten letztendlich zu mehr Unsicherheit im Straßenverkehr führen. Konflikte und Unfälle, gerade bei Kreuzungen, entstehen durch praxisfern formulierte Regelungen. Die neuen Regeln sollten daher einfach und verständlich erarbeitet und im Straßenverkehr gut ersichtlich angezeigt werden, damit ein sicheres Miteinander auch gelingen kann.