StVO-Novelle stärkt „aktive Mobilität“
Die StVO-Novelle soll Radfahrer:innen und Fußgänger:innen einen Vorrang im Straßenverkehr einräumen. Das Abbiegen bei Rot, eine fußgänger:innenfreundliche Ampelschaltung sowie Radfahren gegen die Einbahn sollen eine Erleichterung der „aktiven Mobilität“ gewährleisten und den Stellenwert von Radfahren und Zufußgehen maßgeblich erhöhen.