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Wolf
MitgliedHallo Roland, hallo Mathias,
erst einmal danke für die Hilfe und die prompte Beantwortung meiner Fragen. Mit euerer Hilfe habe ich die Exekution händisch berechnen können und gemerkt, dass unsere Software falsch eingestellt wurde. Jetzt habe ich die Einstellungen korriegiert und bin sowohl für den laufenden Bezug und die Sonderzahlung mit dem Programm genau auf das Ergebnis gekommen, welches ich mit der Hand errechnet habe.
Wegen den BV-Beitrag melde ich mich noch.
LG
Wolf
Wolf
MitgliedHallo Mathias,
danke noch einmal. Habe jetzt den Fehler gesehen.
Weißt Du zufallig auch wie man mit BV-Beiträgen umgeht. Wo dazu und wo abrechnen?
LG
Wolf
Wolf
MitgliedHallo Roland,
danke für die Info beim laufendnen Teil. Habe noch einmal nachgerechnet und komme wenn ich bei Berechnung der ungerundeten Berechnungsgrundlage die Sachbezuge nicht abziehe am Ende gleich wie Du auf einen Auszahlungsbetrag von EUr 1.095,69.
Danke noch einmal.
Und bezüglich der Sonderzahlung mit den EUR 3.120,00 hoffe ich, dass sich noch Matthias oder jemand anderer meldet. Sollte die Gehaltsabrechnung am Freitag fertig haben.
LG
Wolfgang
Wolf
MitgliedHallo Matthias,
Ich habe im Ortner 2010 auf der Seite 1277 Beispiel 227 nachgeschaut.
Im Beispiel hat der Arbeitnehmer eine ungerundete Berechnungsgrundlage von EUR 3.780,00. Und bei der Berechnung des Mehrbetrages unter 2. Steht eben maximal die Höchstberechnungsgrundlage EUR 3.120,00. Möglicherweise habe ich das Beispiel falsch interprediert. Habe Gottseidank sehr wenig Exekutionen.
Weißt Du vielleicht ob man den pfändbaren Betrag für die Sonderzahlung irgendwo Online berechnen kann.
http://www.schuldnerberatung-wien.at/site/popups/Existenzminimum.html
Unter diesem Link geht es mit dem laufenden Bezug.
LG
Wolf
Wolf
MitgliedHallo Roland,
du meinst den ÖGB-Beitrag mit EUR 22,47. Der ist bei der Gewerkschaft GÖD gedeckelt.
Es wird maximal EUr 22,47 abgezogen.
LG
Wolf
Wolf
MitgliedHallo Mattias,
ich habe im Ortner geschaut und dort wurde von maximal 3.120, gerechnet. Gilt das bei der Sonderzahlung nicht?
LG
Wolf
Wolf
MitgliedHallo Roland,
danke. Kannst Du Dir vielleicht auch den laufenden Bezug anschauen. Wegen der Sachbezüge. Danke!
Wolf
Wolf
MitgliedHallo Roland,
danke!
Wolf
Mitgliedja, danke!
LG
WolfWolf
MitgliedHallo Ingrid,
danke für die Antwort. Wenn ich dich richtig verstanden haben, dann laß ich bei der Berechnung des Nettoverdienstes den ÖGB – Beitrag schon weg. Nur SV und LSt abziehen (ohne Verminderung der LSt BMG durch den ÖGB-Beitrag. So als ob die Dienstnehmerin keinen ÖGB-Beitrag zahlen würde.
Wolf
Wolf
MitgliedHallo Ingrid,
danke für die Antwort. Nein, du hast mich nicht missverstanden. Habe nur ein Beispiel mit Krankenständen 2010 ausgewählt.
Mir ist es nur darum gegangen, das nach dem halben Jahr vom 04.02.2010 bis 03.08.2010 der fiktive beginnende Krankenstand JEDENFALLS eine neuerliche ERSTERKRANKUNG ist.
Zu Deiner Frage:
Das Auslösen des halben Grundanspruchs habe ich so gemeint, automatisch mit einer Wiedererkrankung innerhalbe des halben Jahres von 04.02.2010 bis 03.08.2010 die 6 Wochen halb und 4 Wochen viertel gutgeschrieben werden auch wenn noch nicht gebraucht, da ich sonst vergesse ihn im Falle des Ausschöpfens des Grundanspruches von 6 Wochen voll und 4 Wochen halb, dazuzugeben.
Liebe Grüße
Wolf
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