Wolf

Verfasste Forenbeiträge

Ansicht von 11 Beiträgen - 1 bis 11 (von insgesamt 11)
  • Autor
    Beiträge
  • als Antwort auf: Exekution Gehalt und Urlaubszuschuss #71669
    Wolf
    Mitglied

    Hallo Roland, hallo Mathias,

    erst einmal danke für die Hilfe und die prompte Beantwortung meiner Fragen. Mit euerer Hilfe habe ich die Exekution händisch berechnen können und gemerkt, dass unsere Software falsch eingestellt wurde. Jetzt habe ich die Einstellungen korriegiert und bin sowohl für den laufenden Bezug und die Sonderzahlung mit dem Programm genau auf das Ergebnis gekommen, welches ich mit der Hand errechnet habe.

    Wegen den BV-Beitrag melde ich mich noch.

    LG

    Wolf

    als Antwort auf: Exekution Gehalt und Urlaubszuschuss #71660
    Wolf
    Mitglied

    Hallo Mathias,

    danke noch einmal. Habe jetzt den Fehler gesehen.

    Weißt Du zufallig auch wie man mit BV-Beiträgen umgeht. Wo dazu und wo abrechnen?

    LG

    Wolf

    als Antwort auf: Exekution Gehalt und Urlaubszuschuss #71658
    Wolf
    Mitglied

    Hallo Roland,

    danke für die Info beim laufendnen Teil. Habe noch einmal nachgerechnet und komme wenn ich bei Berechnung der ungerundeten Berechnungsgrundlage die Sachbezuge nicht abziehe am Ende gleich wie Du auf einen Auszahlungsbetrag von EUr 1.095,69.

    Danke noch einmal.

    Und bezüglich der Sonderzahlung mit den EUR 3.120,00 hoffe ich, dass sich noch Matthias oder jemand anderer meldet. Sollte die Gehaltsabrechnung am Freitag fertig haben.

    LG

    Wolfgang

    als Antwort auf: Exekution Gehalt und Urlaubszuschuss #71657
    Wolf
    Mitglied

    Hallo Matthias,

    Ich habe im Ortner 2010 auf der Seite 1277 Beispiel 227 nachgeschaut.

    Im Beispiel hat der Arbeitnehmer eine ungerundete Berechnungsgrundlage von EUR 3.780,00. Und bei der Berechnung des Mehrbetrages unter 2. Steht eben maximal die Höchstberechnungsgrundlage EUR 3.120,00. Möglicherweise habe ich das Beispiel falsch interprediert. Habe Gottseidank sehr wenig Exekutionen.

    Weißt Du vielleicht ob man den pfändbaren Betrag für die Sonderzahlung irgendwo Online berechnen kann.

    http://www.schuldnerberatung-wien.at/site/popups/Existenzminimum.html

    Unter diesem Link geht es mit dem laufenden Bezug.

    LG

    Wolf

    als Antwort auf: Exekution Gehalt und Urlaubszuschuss #71656
    Wolf
    Mitglied

    Hallo Roland,

    du meinst den ÖGB-Beitrag mit EUR 22,47. Der ist bei der Gewerkschaft GÖD gedeckelt.

    Es wird maximal EUr 22,47 abgezogen.

    LG

    Wolf

    als Antwort auf: Exekution Gehalt und Urlaubszuschuss #71650
    Wolf
    Mitglied

    Hallo Mattias,

    ich habe im Ortner geschaut und dort wurde von maximal 3.120, gerechnet. Gilt das bei der Sonderzahlung nicht?

    LG

    Wolf

    als Antwort auf: Exekution Gehalt und Urlaubszuschuss #71647
    Wolf
    Mitglied

    Hallo Roland,

    danke. Kannst Du Dir vielleicht auch den laufenden Bezug anschauen. Wegen der Sachbezüge. Danke!

    Wolf

    als Antwort auf: Urlaub Umrechnung Werktage und SV-Verlängerung #71586
    Wolf
    Mitglied

    Hallo Roland,

    danke!

    als Antwort auf: Arbeits- und Entgeltsbestätigung WOHI, ÖGB #71553
    Wolf
    Mitglied

    ja, danke!

    LG
    Wolf

    als Antwort auf: Arbeits- und Entgeltsbestätigung WOHI, ÖGB #71546
    Wolf
    Mitglied

    Hallo Ingrid,

    danke für die Antwort. Wenn ich dich richtig verstanden haben, dann laß ich bei der Berechnung des Nettoverdienstes den ÖGB – Beitrag schon weg. Nur SV und LSt abziehen (ohne Verminderung der LSt BMG durch den ÖGB-Beitrag. So als ob die Dienstnehmerin keinen ÖGB-Beitrag zahlen würde.

    Wolf

    als Antwort auf: Krankenstand Angestellter, neue Ersterkrankung #71529
    Wolf
    Mitglied

    Hallo Ingrid,

    danke für die Antwort. Nein, du hast mich nicht missverstanden. Habe nur ein Beispiel mit Krankenständen 2010 ausgewählt.

    Mir ist es nur darum gegangen, das nach dem halben Jahr vom 04.02.2010 bis 03.08.2010 der fiktive beginnende Krankenstand JEDENFALLS eine neuerliche ERSTERKRANKUNG ist.

    Zu Deiner Frage:

    Das Auslösen des halben Grundanspruchs habe ich so gemeint, automatisch mit einer Wiedererkrankung innerhalbe des halben Jahres von 04.02.2010 bis 03.08.2010 die 6 Wochen halb und 4 Wochen viertel gutgeschrieben werden auch wenn noch nicht gebraucht, da ich sonst vergesse ihn im Falle des Ausschöpfens des Grundanspruches von 6 Wochen voll und 4 Wochen halb, dazuzugeben.

    Liebe Grüße

    Wolf

Ansicht von 11 Beiträgen - 1 bis 11 (von insgesamt 11)