Krankenstand Angestellter, neue Ersterkrankung

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  • #64739
    Wolf
    Mitglied

    Hallo, bin mir nicht mehr sicher wie die EFZ bei Angestellten ist.
    Beispiel:

    Angestellter: im 3. Dienstjahr, Eintritt 15.10.2008 6 Wochen voll, 4 Wochen halb

    Ersterkrankung laut Aufzeichnungen: 27.01.2010 bis 03.02.2010
    Bedeutet: Halbes Jahr nach Ende der Ersterkrankung 04.02.2010 bis 03.08.2010
    Alle folgenden Krankenstände innerhalb des halben Jahres werden auf den Grundanspruch angerechnet.

    Zweiterkrankung: 05.04.2010 bis 18.04.2010 (löst den halben Grundanspruch aus 6 Wochen halb, 4 Wochen viertel)

    Dritterkrankung: 12.06.2010 bis 30.06.2010

    Vierterkrankung: 27.07.2010 bis 06.08.2010 (noch innerhalb des halben Jahres)

    Fünfterkrankung: 25.08.2010 bis 27.08.2010

    DIESE ERKRANKUNG IST EINE NEUE ERSTERKRANKUNG, DA NACH DEM HALBEN JAHR von 04.02.2010 bis 03.08.2010 beginnt

    Liege ich da noch richtig?

    LG

    Wolf

    #71528
    ingridB
    Teilnehmer

    Hallo Wolf,
    ja, du liegst damit richtig, dass deine Fünfterkrankung wieder ein Erstkrankenstand wäre (wir sprechen hier von fiktiven Krankenständen in der Zukunft; oder sollten deine Angaben aus 2009 sein?).

    Was ich nicht nachvollziehen kann ist, warum du schon bei der Zweiterkrankung schon vom halben Grundanspruch ausgehst, wenn doch mit dem Erstkrankenstand erst 8 Tage Krankenstand verbraucht wurden (27.01. bis 03.02.)

    Oder habe ich dich mißverstanden?

    LG
    Ingrid

    #71529
    Wolf
    Mitglied

    Hallo Ingrid,

    danke für die Antwort. Nein, du hast mich nicht missverstanden. Habe nur ein Beispiel mit Krankenständen 2010 ausgewählt.

    Mir ist es nur darum gegangen, das nach dem halben Jahr vom 04.02.2010 bis 03.08.2010 der fiktive beginnende Krankenstand JEDENFALLS eine neuerliche ERSTERKRANKUNG ist.

    Zu Deiner Frage:

    Das Auslösen des halben Grundanspruchs habe ich so gemeint, automatisch mit einer Wiedererkrankung innerhalbe des halben Jahres von 04.02.2010 bis 03.08.2010 die 6 Wochen halb und 4 Wochen viertel gutgeschrieben werden auch wenn noch nicht gebraucht, da ich sonst vergesse ihn im Falle des Ausschöpfens des Grundanspruches von 6 Wochen voll und 4 Wochen halb, dazuzugeben.

    Liebe Grüße

    Wolf

    #71530
    ingridB
    Teilnehmer

    Ok, also im letzten Absatz geht es um deine Evidenzhaltung.

    Gut, dann ist ja alles geklärt. Freut mich, wenn ich helfen konnte.
    Liebe Grüße
    Ingrid

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