susanne-maria

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  • als Antwort auf: Buakfrage #72983
    susanne-maria
    Mitglied

    hallo zusammen
    heute ist mein erster arbeitstag nach einem verdienten langen urlaub
    in dieser zeit wurde ich von einer mitarbeiterin welche noch nicht lange bei uns arbeitet vertreten

    also
    arbeiter ist seit 1.3.11 wieder bei der buak gemeldet
    meine mitarbeiterin stellte fest dass er seit dieser zeit einen höheren lohn bekommen hatte
    märz und april 11 -11,50 euro
    und seit mai 11 – 11,72 euro

    ich war der meinung wenn arbeiter einen höheren kv lohn bekommen, dass ich dies nicht bei der monatlichen meldeliste-KV Lohn


    angegeben muss

    meine mitarbeiterin corinna ist anderer meinung und hat bei der september meldeliste-
    KV lohn- änderungen 11,72 ab 1.5.11 angegeben

    jedenfalls fällte mir auf dass bei der oktober meldeliste 11,72 euro steht bei kv lohn
    in der september meldeliste schien da noch ein höherer betrag 11,92 euro auf

    muss ich jetzt der buak mitteilen dass die kv lohn änderung nicht korrekt war und rückgängig gemacht werden muss
    susanne
    danke für die ant

    als Antwort auf: Buak portalanwendung #72312
    susanne-maria
    Mitglied

    okay danke für die antwort
    und wenn man die r schon eingetragen hat dann ist es sicher nicht so arg oder
    susanne

    als Antwort auf: Buak portalanwendung #72310
    susanne-maria
    Mitglied

    hallo mathias
    nochmal danke

    und wenn der DN jetzt am2.12.10 schlechtwetter hatte
    trägt man bei der meldeliste auch ein R ein
    so
    das war das allerletzte mal

    lg susanne

    als Antwort auf: Buak portalanwendung #72308
    susanne-maria
    Mitglied

    hallo mathias
    vielen dank für deine antwort. das hab ich mir auch gedacht

    kann es so sein
    dass man an einem WIFEI Tag/zb 24.12.10 ein U für Urlaub angeben muss

    susanne-maria

    als Antwort auf: buak urlaub #72279
    susanne-maria
    Mitglied

    hallo mathias
    danke für deine rasche antwort
    susanne

    als Antwort auf: buak urlaub #72274
    susanne-maria
    Mitglied

    guten abend
    dann habe ich noch eine frage

    nachdem das urlaubsentgelt eingereicht wurde überweist die urlaubskasse einen betrag aufs firmen treuhandkonto
    was passiert dann weiter
    muss die firma dem arbeitnehmer geld überweisen- wenn wie berrechnet man sich den betrag oder
    gehört der firma dann das geld

    danke für die hilfe
    susanne

    als Antwort auf: buak urlaub #72248
    susanne-maria
    Mitglied

    hallo mathias
    danke für deinen hinweis und dass mit der feiertagsregelung habe ich schon verstanden

    lg
    susanne-maria

    als Antwort auf: buak urlaub #72246
    susanne-maria
    Mitglied

    hallo
    schon wieder hat sich ein fehler eingeschlichen
    diese samstagfeiertagregelung giltet ja nur bis zum 25.12.2010

    laut buak hat er anspruch auf 16 urlaubstage und von diesen 16 tagen gehe ich aus

    arbeiter geht vom 21.12.bis 14. 1.2011 in urlaub ( 16 tage urlaub) und wird mit 17. januar 2011 abgemeldet

    nochmal zum jahr 2011 dass wären dann – 9 urlaubstage

    danke im voraus für die hilfe
    lg suanne – maria

    als Antwort auf: buak urlaub #72245
    susanne-maria
    Mitglied

    hallo mathias
    danke für dein hilfe und es freut mich, dass ich auf dem richtigen weg bin
    wie schon erwähnt kann der arbeiter 16 tage in urlaub gehen – laut buak
    und ich gehe von den 16 urlaubstagen aus

    habe noch einmal nachgerechnet
    dann wäre er vom 21.12.2010- bis 17.1.2011 auf urlaub und mit 18.1.2011 wird er abgemeldet

    im jahr 2010 – 7 urlaubstage

    jahr 2011
    da komme ich auf 10 urlaubstage ( da der 1.1.2011 ein samstagfeiertag ist- habe ich zu den 9 tagen 1 tag dazugezählt= 10 Urlaubstage)

    lg
    susanne.maria

    als Antwort auf: buak urlaub #72243
    susanne-maria
    Mitglied

    hallo mathias
    vielen dank für deinen hinweis mit dem 24.12 und 31 12.

    laut buak stehen dem arbeiter 16 urlaubstage zu
    ich würde ihn vom 21.12 bis zum 18.1.2011 in den urlaub schicken und danach abmelden

    das wären dann im jahr 2010 7 urlaubstage
    und im neuen jahr 10 urlaubstage der zusätzliche urlaubstag vom 1.1.2010 wurde dazugezählt

    darf man den antrag auf urlaubsentgelt für das jahr 2010 und 2011 gleichzeit stellen

    oder darf man die urlaubstage nur für das jahr 2010 anfordern

    ich möchte gerne wissen ob ich da richtig gerechnet habe
    vielen dank für die rückantwort
    suanne

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