Buakfrage

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  • #65012
    susanne-maria
    Mitglied

    hallo zusammen
    ich habe einige fragen zur buak- sache

    es geht darum durch ein missverständnis wurde ein arbeiter der buak nicht gemeldet. jetzt ist es so dass ich die wochenstunden und die eintrittsliste der buak melden muss damit der arbeit in urlaub gehen kann und danach stempeln.
    eine frage zur eintrittsliste- lohnpasis- da gibt man den lohn an welcher mit dem arbeiter ausgemacht wurde

    wenn ich jetzt wissen will wieviel urlaubstage der arbeiter offen hat- bekomm ich da von der buak automatisch ein schreiben oder reicht eine telefonische nachfrage
    wenn der arbeiter die offenen urlaubstage aufbraucht muss ich da bei der buak um urlaubstage ansuchen, und wenn der urlaub zu ende ist dann wird der arbeiter bei der buak abgemeldet
    danke für die antworten

    ps
    bei arbeitsgebinn muss ich die eintrittsliste melden
    urlaubstage, krankentage und schlechtwettermelden
    monatliche stunden melden
    muss ich da noch etwas berücksichtigen?

    #72223
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo Susanne-Maria,

    bei der BUAK werden folgende Dinge gemeldet:

    – Eintritt über die Eintrittsliste
    – Urlaubshaltungen, Krankengeldbezug, Austritte etc. über die monatliche Meldeliste, die man von der BUAK zugeschickt bekommt
    – Urlaubseinreichungen über die entsprechenden Formulare

    In der Eintrittsliste gibts Du nur den KV-Stundenlohn an. Wenn der Arbeiter einen höheren Lohn bekommt, interessiert das die BUAK nicht. In der Eintrittsliste gibst Du auch die wöchentliche Normalarbeitszeit an, die mit dem Arbeiter vereinbart ist.

    In der Meldeliste meldest Du die Wochenstunden nur, wenn es eine Änderung gegeben hat, z.B. Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit o.ä. Krankenstand meldest Du erst, wenn der Arbeiter keine Lohnfortzahlung mehr von der Firma bekommt, d.h. Du meldest den Krankengeldbezug. Schlechtwetter wird nicht über die Meldeliste gemeldet, sondern für die Schlechtwetterentschädigung gibt es ganz eigene Formulare.

    Wenn Du wissen willst, wieviel Urlaubsanspruch der Arbeiter hat, rufst Du am besten bei der BUAK an, damit Du den aktuellen Stand bekommst. Wenn der Arbeiter Urlaub konsumieren will, mußt Du den Urlaub mit dem entsprechenden Formular bei der BUAK einreichen. Es gibt ein Formular für die Urlaubseinreichung bei Vorhandensein eines Treuhandkontos und ein anderes Formular für die Urlaubseinreichung bei Direktauszahlung durch die BUAK.

    Oder Du läßt Dir das BUAK-Portal freischalten und machst alles online.

    Hoffe, das hilft Dir erst einmal.

    LG
    Mathias

    #72983
    susanne-maria
    Mitglied

    hallo zusammen
    heute ist mein erster arbeitstag nach einem verdienten langen urlaub
    in dieser zeit wurde ich von einer mitarbeiterin welche noch nicht lange bei uns arbeitet vertreten

    also
    arbeiter ist seit 1.3.11 wieder bei der buak gemeldet
    meine mitarbeiterin stellte fest dass er seit dieser zeit einen höheren lohn bekommen hatte
    märz und april 11 -11,50 euro
    und seit mai 11 – 11,72 euro

    ich war der meinung wenn arbeiter einen höheren kv lohn bekommen, dass ich dies nicht bei der monatlichen meldeliste-KV Lohn


    angegeben muss

    meine mitarbeiterin corinna ist anderer meinung und hat bei der september meldeliste-
    KV lohn- änderungen 11,72 ab 1.5.11 angegeben

    jedenfalls fällte mir auf dass bei der oktober meldeliste 11,72 euro steht bei kv lohn
    in der september meldeliste schien da noch ein höherer betrag 11,92 euro auf

    muss ich jetzt der buak mitteilen dass die kv lohn änderung nicht korrekt war und rückgängig gemacht werden muss
    susanne
    danke für die ant

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