SchwarzSab

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  • als Antwort auf: Sachbezug PKW während Karenz + gfg DV #73377
    SchwarzSab
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    Hallo! Ich habe nunmehr eine Stellungsnahme der GKK diesbezüglich erhalten:

    „Hat eine Dienstnehmerin für Zeiten des Mutterschutzes bzw. des Karenzurlaubes nur mehr Anspruch auf einen Sachbezug (z.B Privatnutzung des Firmen-Kfz) unterliegt der Sachbezugswert nach herrschender Auffassung der SV-Träger nicht der Sozialversicherung und ist beitragsfrei zu behandeln.

    Anders ist unserer Ansicht nach der Sachverhalt zu bewerten, wenn neben dem karenzierten Dienstverhältnis ein Entgeltanspruch auf Grund eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses zum selben Dienstgeber
    besteht. In diesem Fall wäre unseres Erachtens von einer Beitragspflicht des Sachbezuges auszugehen.“

    Mit allen von Roland im anderen Beitrag beschriebenen Konsequenzen!

    Lg Sabine

    als Antwort auf: Firmen-PKW in Karenz bei 2. Dienstverhältnis #73376
    SchwarzSab
    Mitglied

    Hallo! Ich habe nunmehr eine Stellungsnahme der GKK diesbezüglich erhalten:

    „Hat eine Dienstnehmerin für Zeiten des Mutterschutzes bzw. des Karenzurlaubes nur mehr Anspruch auf einen Sachbezug (z.B Privatnutzung des Firmen-Kfz) unterliegt der Sachbezugswert nach herrschender Auffassung der SV-Träger nicht der Sozialversicherung und ist beitragsfrei zu behandeln.

    Anders ist unserer Ansicht nach der Sachverhalt zu bewerten, wenn neben dem karenzierten Dienstverhältnis ein Entgeltanspruch auf Grund eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses zum selben Dienstgeber
    besteht. In diesem Fall wäre unseres Erachtens von einer Beitragspflicht des Sachbezuges auszugehen.“

    Mit allen von Roland beschriebenen Konsequenzen!

    Lg Sabine

    als Antwort auf: BMD Programm für Personalverrechnung #73334
    SchwarzSab
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    Hallo!

    Leider nur Buchhaltung: http://www.simplesoft.at/BMD_Support/DOWNLOADS/downloads.html

    Versuch im Google nach BMD Sommerakademie zu suchen, da ist einiges zu finden an Unterlagen.
    Vielleicht würde dir BMD auch einen Testzugang freischalten und du kannst dir dort direkt die PDF-Programmdokumentationen und Videos ansehen für ein paar Tage?

    Lg Sabine

    als Antwort auf: Urlaubsjahr: Wechsel von Arbeitsjahr auf Kalenderjahr #73329
    SchwarzSab
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    Hallo!

    Für Angestellte bei Notaren gibt es für Wien, NÖ & Burgenland schon einen KV! Nur leider keine Regelung bzgl. des Urlaubs.

    als Antwort auf: Firmen-PKW in Karenz bei 2. Dienstverhältnis #73328
    SchwarzSab
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    Hallo!

    Ich habe einen ähnlichen Fall, leider auch keine Lösung. Wäre wirklich dankbar, sollte einer von euch zu einem Ergebnis gekommen sein wenn Ihr es posten könnten? Danke!

    Lg Sabine

    als Antwort auf: KV für Ang. bei Ärzten #73327
    SchwarzSab
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    Hallo Viki, der Absatz aus dem KV
    XVI Entgelt: Berufsgruppen, Teilzeitberechnung
    Der Stundenlohn für nicht ganztägig Beschäftigte wird grundsätzlich nach den obigen Mindestsätzen berechnet, wobei die Mindestsätze der betreffenden Kategorie, unter welche der Angestellte fällt, durch 160 dividiert und auf diese Weise der Stundenlohn errechnet wird.

    Dieser ist so zu verstehen, das die Teilzeitberechnung für alle Angestellten bei Ärzten gilt, unabhängig von der Berufsgruppe.
    D.h. eine Teilzeitmitarbeiterin hat wirklich einen höheren Stundenlohn als eine Vollzeitmitarbeiterin.

    Lg Sabine

    als Antwort auf: Jahressechstel Überhang in der SV #73242
    SchwarzSab
    Mitglied

    Hallo!

    Jetzt weiß ich was du meinst, also finde ich auch seltsam, hört sich aber eher nach einem Fall für die Software-Hotline an, da scheinen die Lohnarten irgendwie falsch in den L16 hineinzuspielen. Hört sich zumindest danach an.

    Lg

    als Antwort auf: Jahressechstel Überhang in der SV #73240
    SchwarzSab
    Mitglied

    Hallo! Vielleicht wenn du die Frage konkretisierst?

    BMGL SV SZ könnte einerseits daher kommen, das SZ Anteil Altersteilzeit auch eingerechnet werden (Bemessungsgrundlage ja höher als das was tatsächlich ausbezahlt wird meine ich)
    wenn es das nicht ist war vielleicht das Jubelgeld ein SV-pflichtiges?

    lg

    als Antwort auf: Ende DV – Kollektiv #73239
    SchwarzSab
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    Hallo! Etwas spät aber vielleicht hilft es noch. Du meinst Gastgewerbe oder? Std.lohn könnt ungefähr hinkommen, kommt drauf an ob mit/ohne Praxis, mit/ohne LAP.
    Sonderzahlungen gibt es erst wenn das Dienstverhältnis länger als 2 Monate dauert, also bei 2 Wochen leider keine.

    Urlaub könntest du grob so nachrechnen:
    30h pro Woche * 5 Wochen pro Jahr / 365 Kalendertage * 14 Tage gearbeitet = 5,76 Stunden Urlaub

    lg

    als Antwort auf: KV Haustechnik #73238
    SchwarzSab
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    Hallo!

    Schau auf http://www.wko.at nach (rechts oben) „Firmen A-Z“ da kannst du herausfinden welche Gewerbeberechtigung deine Firma hat. Mit der Info kann dir die Arbeiterkammer dann meist weiterhelfen.

    Lg

    als Antwort auf: Berufsjahre berechnen #73237
    SchwarzSab
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    Hallo!

    Ja das stimmt so, du würdest im 14. Bj beginnen (13 Jahre 11 Monate gearbeitet)

    D.h. 16.1.2012 Eintritt im 14. Bj
    nach einem Monat also mit 16.2. hast du die 12 Monate fertig, lt. KV mit Monatsersten also mit 1.2.2012 ins 15. Bj Vorrückung.

    Lg Sabine

    als Antwort auf: Krankenstandstage BMD #73117
    SchwarzSab
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    Hallo!

    😉 ich hab zufällig gerade einen ähnlichen Fall bei mir, ich handhabe das, dass ich beim EIntrittsdatum am Schirm 1 das Übernahmedatum hinterlege

    Schirm 9 Ersteintritt das ursprüngliche EIntrittsdatum und unter Punkt 3-6 erfasse ich die Vordienstzeiten Von Ersteintritt – Übernahmedatum, damit Entgeltfortzahlung usw. richtig gerechnet werden
    in der Zeiten-Historie vermerke ich mir noch bei welcher Firma gearbeite wurde von wann bis wann mit Zusatz AVRAG-Übernahme

    Schirm 10 kannst du unter Punkt 5 Urlaubs-Beginn und Punkt 8 Krank-Beginn das Datum erfassen, ab dem das Arbeitsjahr neu zu laufen beginnt, in der Regel das Ersteintrittdatum

    Am Lohnset druckt es mir auch nur das Übernahmedatum an, sorgt leider bei den Dienstnehmern manchmal für Verwirrung, bisher waren aber alle damit zufrieden, sobald Sie wussten, das ich die „alten“ Ansprüche wirklich mitrechne.

    Bin neugierig ob es noch andere Lösungen dafür gibt, bin auch nicht 100%ig sicher ob das die Korrekte BMD-Variante ist.

    Lg

    als Antwort auf: Krankenstand – Koppelung der Ersterkrankgung #73052
    SchwarzSab
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    Hallo Eli,

    ich bin auch nicht 100%ig sicher was die GKK meint mit gekoppelt.

    Anspruch für Krankenstand von 18.8. bis lfd.

    wäre 16 Tage volles Entgelt bis 2.9.
    danach 28 Tage halbes Entgelt bis 30.9.
    + nochmal 26 Tage halbes Entgelt bis 27.10.


    ab 28.10. kein Entgeltanspruch mehr da maximaldauer 70 Tage pro Krankenstand erreicht wurde (außer wenn DV schon länger dauern würde, hat mir aber nach 6 Wo + 4 Wo geklungen)

    Hoffe das hilft dir weiter?

    Lg Sabine

    als Antwort auf: Anrechnung von Vordienstzeiten – Lehre #72940
    SchwarzSab
    Mitglied

    Hallo!

    Dort sind alle Infos über Anrechnung Urlaubsvordienstzeiten: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=421055&DstID=0

    Kurzgefasst Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern – sofern das Dienstverhältnis jeweils zumindest 6 Monate gedauert hat – können bis zu einem Höchstausmaß von 5 Jahren angerechnet werden.

    Lg

    als Antwort auf: Basis Rückstellung für Jubiläumsgelder #72866
    SchwarzSab
    Mitglied

    Hallo!

    Welchen KV hast du denn? Dann könnte jemand nachschaun welche Basis du nehmen musst, meistens ist das Jubiläumsgeld aber ohne Sachbezug zu berechnen.

    Lg Sabine

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