Krankenstand – Koppelung der Ersterkrankgung

Startseite Foren Krankenstand Krankenstand – Koppelung der Ersterkrankgung

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #65287
    Eli Netzer
    Teilnehmer

    Hallo liebe PV-Profis,
    ich habe ein kleines Problem im Verständnis, vor allem weil ich noch nicht davon gehört habe…:
    Angaben:
    Angestellter, Eintritt 2010.
    Krank 15.6.-11.7. (26 Tage – Ersterkrankung)
    Krank 18.8.- dato
    für mich ergibt sich folgendes:
    volles Entgelt: Ersterkrankgung plus 18.8.-2.9.
    halbes Entgelt: 3.9.-30.9.
    halbes Entgelt: ab 1.10. …. etc.
    Mir hat jetzt die GKK gesagt, dass die 26 Tage der Ersterkrankung an den 50%-Anpruch „gekoppelt“ wird…
    Ich hab davon noch nie gehört, und auch keinen Verweis im „dicken“ Ortner gefunden…Kennt sich von euch irgendwer hier aus?
    Danke für eure Hilfe!
    LG
    Eli

    #73052
    SchwarzSab
    Mitglied

    Hallo Eli,

    ich bin auch nicht 100%ig sicher was die GKK meint mit gekoppelt.

    Anspruch für Krankenstand von 18.8. bis lfd.

    wäre 16 Tage volles Entgelt bis 2.9.
    danach 28 Tage halbes Entgelt bis 30.9.
    + nochmal 26 Tage halbes Entgelt bis 27.10.


    ab 28.10. kein Entgeltanspruch mehr da maximaldauer 70 Tage pro Krankenstand erreicht wurde (außer wenn DV schon länger dauern würde, hat mir aber nach 6 Wo + 4 Wo geklungen)

    Hoffe das hilft dir weiter?

    Lg Sabine

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.