Anrechnung von Vordienstzeiten – Lehre

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  • #65295
    derdriver
    Teilnehmer

    Hallo,
    ich bin bei uns in der Arbeit von Arbeiter zu einen Angestelltenverhältnis übernommen worden. Nun bekam ich auch ein Formular für die Anrechnung von Vordienstzeiten für 6 Wochen Urlaub ab 25 Jahren Beschäftigung.
    Ich bin zwar jetzt erst 30 Jahre alt – aber die Dame meinte ich soll es trotzdem ausfüllen damit die Daten im Sytem hinterlegt sind.

    Hier eine Aufstellung der Daten:

    30.06.1997 30.06.2000 lehre als Maurer
    01.07.2000 01.10.2000 Weiterbeschäftigt bei selben Firma als Ausgelernter Maurer
    02.10.2000 04.06.2001 Bundesheer
    05.06.2001 29.11.2001 wieder bei selben Firma nach Bundesheer als Maurer beschäftigt bis dann aufgrund des Winters alle Arbeiter stempeln geschickt wurden
    01.12.2002 27.01.2002 AMS
    28.01.2002 17.04.2002 Fertigbetonfirma ( – habe dann dort Fristlos gekündigt )
    22.04.2002 25.04.2002 AMS
    29.04.2002 30.09.2002 Leasingfirma Büroring ( beschäftigt bei der Firma wo ich jetzt auch bin als Leasing )
    01.10.2002 bis jetzt Am 01.10.2002 wurde ich von meiner Firma wo ich arbeite übernommen von der Leasingfima

    Wenn die Lehrzeit als Vordienstzeit angerechnet wird komme ich auf 3 Jahre und 3 Monate vor dem Bundesheer laut meiner Rechnung.
    Das Bundesheer wird denk ich nicht gerrechnet – aber wo es mich hat – wird die Zeit nach dem Bundesheer gerechnet? Weil da schaffe ich grade nicht 6 Volle Monate bei der Firma wo ich gelernt habe
    – und auf dem Schrieb den ich bekommen habe steht – jeweilige Mindestdauer 6 Monate. Könnt ihr mir sagen wieviel ich da dann habe insgesamt und was ich alles von den obrigen Daten angeben kann?

    Danke

    #72940
    SchwarzSab
    Mitglied

    Hallo!

    Dort sind alle Infos über Anrechnung Urlaubsvordienstzeiten: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=421055&DstID=0

    Kurzgefasst Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern – sofern das Dienstverhältnis jeweils zumindest 6 Monate gedauert hat – können bis zu einem Höchstausmaß von 5 Jahren angerechnet werden.

    Lg

    #72955
    derdriver
    Teilnehmer

    Ok, danke

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