Sachbezug PKW während Karenz + gfg DV

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  • #65518
    SchwarzSab
    Mitglied

    Hallo!

    Mein Problem DN ist nunmehr in Mutterschutz und anschließend in Karenz – den Firmenwagen darf Sie weiter privat nutzen. Sachbezug SV frei jedoch Lst,KommSt,DB,DZ pflichtig. Soweit war alles klar bis jetzt. (Außer in der Buchhaltung, bleibt der Aufwand – sprich tanken, versicherung usw. – weiterhin ein betrieblicher Aufwand, obwohl das Auto nur mehr privat genutzt wird von der Dienstnehmerin? Nur falls jemand dieses Seite der Betrachtung kennt und etwas dazu weiß. danke!)

    Jetzt wird Sie neben der Karenz ein geringfügiges Dienstverhältnis zur gleichen Firma eingehen und wieder stundenweise dazuverdienen.
    Welche Auswirkungen hat das auf den Sachbezug?
    Ist dieser der Dienstnehmerin zuzuordnen und ab der geringfügigen Tätigkeit wieder Sv-pfl. zu behandeln und somit überschreitet Sie die Geringfügigkeitsgrenze
    ODER sind beide Dienstverhältnisse getrennt zu betrachten d.h. Karenziertes Sachbezug SV frei + Geringfügiges ohne Sachbezug

    Bin verwirrt, vielleicht hatte das schon jemand und kennt die GKK-Meinung zu dieser Konstellation? Danke!

    #73359
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sabine!

    Hab eine Antwort beim „anderen Beitrag“ gepostet.
    Ist aber mit niemandem abgesprochen.

    Zur buchhalterischen Seite: mE sind das weiterhin auf alle Fälle Betriebsausgaben.

    LG

    #73377
    SchwarzSab
    Mitglied

    Hallo! Ich habe nunmehr eine Stellungsnahme der GKK diesbezüglich erhalten:

    „Hat eine Dienstnehmerin für Zeiten des Mutterschutzes bzw. des Karenzurlaubes nur mehr Anspruch auf einen Sachbezug (z.B Privatnutzung des Firmen-Kfz) unterliegt der Sachbezugswert nach herrschender Auffassung der SV-Träger nicht der Sozialversicherung und ist beitragsfrei zu behandeln.

    Anders ist unserer Ansicht nach der Sachverhalt zu bewerten, wenn neben dem karenzierten Dienstverhältnis ein Entgeltanspruch auf Grund eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses zum selben Dienstgeber
    besteht. In diesem Fall wäre unseres Erachtens von einer Beitragspflicht des Sachbezuges auszugehen.“

    Mit allen von Roland im anderen Beitrag beschriebenen Konsequenzen!

    Lg Sabine

    #73378
    Roland
    Teilnehmer

    Danke Sabine!

    Sehr aufschlussreich!!!

    LG

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