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Martin
TeilnehmerHallo!
Kann Dir nur für Deutschland weiterhelfen:
http://www.steuern-online.de/rechner/index.htmlAuf diesem Link können einige Berechnungen durchgeführt werden.
Martin
TeilnehmerHallo baumi!
Die Arbeitszeit wird nur anders (wie bei Gleitzeit) verlagert. Deshalb keine Zuschläge.
Außer in der Dienstzeitregelung bzw. Kollektivvertrag ist dies anders geregelt
und ein verpflichtender Zuschlag muß ab der 8. Stunde gezahlt werden.Martin
TeilnehmerLiebe Sylvia!
Theorie: Monatlich genaue Aufzeichnungen und Abrechnung
I.d. Praxis rechnen viele auch nur einen Monat pflichtig und hatten noch nie Beanstandungen.
Bei Ein- Austritt während des Jahres solltest Du diesen pflichtigen Betrag aliquotieren.Leichter ist es, wenn Du monatlich mit 2 Lohnarten arbeitest: 11/12 frei und 1/12tel pflichtig. Hierbei kann man nicht darauf vergessen, und bei event. Krankenstand ist auch garantiert ein Teil auf der Entgeltsbestätigung.
Martin
TeilnehmerServus!
Ich gehe mal von einem normalen Angestelltengehalt ohne Überstundenpauschale und Sachbezug aus.
http://www.lindeverlag.at/pvinfo/berechnungen/pvinfo_berechnungen?berechnung=BruttoNetto2008
Ab April erhältst Du € 1687,91
Hiervon ziehe die Differenz zu Deinem bisher bisherigen Netto mal 3 und addiere das dazu.
Für die Einmalzahlung erhältst Du jetzt zwar mehr Netto (€ 1136,96) das rächt sich beim Weihnachtsgeld. Das wird wahrscheinlich höher besteuert. Sprich mit Deinem Personalverrechner/In ob Ihr die Prämie nicht steuerschonend aufteilen könnt.Martin
TeilnehmerHallo Martina!
Danke für Deine Info.
Das mit der „Verfügungsgewalt“ werde ich jetzt bei einem ähnlichen Fall argumentieren: Dienstgeber in Deutschland, Dienstnehmer hat in Ö ein Handy auf seinen Namen angemeldet damit die Firma in Ö einen Telefonanschluß für die Mobilbox hat. Mal sehen was der Prüfer dazu sagt.lg
Martin
Martin
TeilnehmerNachtrag:
Falls Du noch etwas an die Person auszahlen mußt,
Prämie, Mehrstunden, etc., tu dies solange er noch Lehrling ist – du hast weniger SV-Abgaben.8)
MartinMartin
TeilnehmerHallo grasy!
Ich erlaube mir, Dein Posting nach 5 Monaten aus den „unbeantworteten“ herauszunehmen.
Falls Ihr noch/wieder jemand sucht, bitte ein neues Posting ins Forum stellen.lg
MartinMartin
TeilnehmerLiebe Martina!
Ich konnte dazu auch keine Antwort finden.
Am besten stellst Du eine §90a Anfrage an Dein Finanzamt.lg
Martin17. Februar 2008 um 16:14 Uhr als Antwort auf: Mehrstundenverbrauch bei Vereinbarung Durchrechnungszeitraum #69022Martin
TeilnehmerHallo Caro!
Bei Gleitzeitguthaben wird i.d.R. das älteste Guthaben zuerst aufgebraucht.
Genauso wie beim Urlaub.Martin
TeilnehmerServus!
Wenn im KV nichts steht, würde ich ihm den Hilfsarbeiterlohn geben.
Ob die (nicht abgeschlossenen) Lehrjahre ihm für Vordienstzeiten angerechnet werden müssen – steht (vielleicht) im KV.lg
MartinMartin
TeilnehmerSiehe Stichwort:Ausfallsprinzip – Ja voll bezahlen.
Wenn an diesen 2 Tagen voll gearbeitet wird. – Nach einem Durchschnitt, wenn die Arbeitszeit nicht genau planbar ist.Urlaub – Ok
Krankenstand – Ok.Martin
TeilnehmerHallo Birgit!
Ich sehe das analog zu Krankenstand und Urlaub: Zu bewerten als ob der DN gearbeitet hätte und die theoretischen Stunden dieses Tages zu nehmen.
Nur wenn die vereinbarte Arbeitzeit nicht feststeht, könnte für die Auszahlung die Fixzeit plus ein Schnitt genommen werden.
lg
MartinMartin
TeilnehmerHallo Roland!
Danke! Das hab´ ich wohl verpasst.
lg
Martin 8)3. Februar 2008 um 20:35 Uhr als Antwort auf: Italiener bezieht Gehalt in Ö, wird aber nicht tätig #68977Martin
TeilnehmerHallo Brigit!
Irgendwie verstehe ich das nicht.
Er wird in Ö als inländischer Vertreter angemeldet, aber wird nicht in Ö tätig.
???
Wenn er in Italien tätig wird, ist er mit I. Wohnsitz in I. SV pflichtig. Ebenso die Lohnnebenkosten und ESt.… denke ich mir, ohne die Einzelheiten zu kennen.
Martin
TeilnehmerHallo Bibs!
Denke das Du richtig liegst. Nur was machst Du wenn die Provision unter Deinem errechneten Wert liegt?
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