hallo liebes linde-forum,
es geht um einen mitarbeiter, der vor beginn der elternteilzeit eine 5 tage woche mit 40 stunden hatte, mit einer täglichen pflichtleistung von 8 stunden.
in der vereinbarung wurde festgelegt dass das ausmaß für die elternteilzeit 36 stunden in der woche beträgt, d.h. von montag bis donnerstag je 9 stunden arbeitszeit.
meine frage lautet:
ist für die 1 stunde, die täglich mehr gearbeitet wird als die dienstzeitregelung ( 8 studnen) vorgibt, ein überstundenzuschlag zu bezahlen, obwohl die wochenleistung von 40 stunden (lt. KV) nicht gegeben ist?
herzlichen dank