höhere Tagesleistung bei Elternteilzeit

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  • #63624
    baumi
    Teilnehmer

    hallo liebes linde-forum,

    es geht um einen mitarbeiter, der vor beginn der elternteilzeit eine 5 tage woche mit 40 stunden hatte, mit einer täglichen pflichtleistung von 8 stunden.

    in der vereinbarung wurde festgelegt dass das ausmaß für die elternteilzeit 36 stunden in der woche beträgt, d.h. von montag bis donnerstag je 9 stunden arbeitszeit.

    meine frage lautet:
    ist für die 1 stunde, die täglich mehr gearbeitet wird als die dienstzeitregelung ( 8 studnen) vorgibt, ein überstundenzuschlag zu bezahlen, obwohl die wochenleistung von 40 stunden (lt. KV) nicht gegeben ist?

    herzlichen dank

    #69107
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo baumi!

    Die Arbeitszeit wird nur anders (wie bei Gleitzeit) verlagert. Deshalb keine Zuschläge.
    Außer in der Dienstzeitregelung bzw. Kollektivvertrag ist dies anders geregelt
    und ein verpflichtender Zuschlag muß ab der 8. Stunde gezahlt werden.

    #69109
    baumi
    Teilnehmer

    herzlichen dank

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