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21. Februar 2014 um 7:13 Uhr als Antwort auf: Krankenstand während Altersteilzeit-Freizeitphase #73789karin21Teilnehmer
Guten Morgen Roland, danke für Deine Antwort! LG und ein schönes Wochenende
karin21TeilnehmerKann mir bitte jemand Helfen!! Danke!
Schönen Montag Morgen LG Karinkarin21TeilnehmerHallo Rene, danke für die Antwort! LG Karin
karin21TeilnehmerHallo Rene, danke für die Mitteilung, so hab ichs eh gemacht!
LGkarin21TeilnehmerDanke, das hilft mir schon weiter!
karin21TeilnehmerHallo, nein es ist kein kollektivvertragliche Erhöhung, es ist nach 2 Jahren ein Biennalsprung, Kollektivvertrag für Angestellte der gemmeinnützigen Wohnungswirtschaft Österreichs. Danke für Antworten, jetzt schon! 😛
LG Karinkarin21Teilnehmerkarin21 hat geschrieben:
> Hallo, ich habe einen Herrn der in Altersblockteilzeit ist, zur Zeit in der
> Feizeitphase und er hätte im April einen Gehaltssprung. Steht ihm dieser
> zu??? Bitte um Hilfe!!!Ich meinte er hätte im April einen Biennium Sprung.
karin21TeilnehmerSchade das mir keiner helfen kann!!
karin21TeilnehmerBitte um Hilfe!!!!
karin21TeilnehmerDanke Bartleby, das habe ich verstanden und werde es nun so meiner Angestellten weitergeben. Danke nochmal. LG Karin
karin21TeilnehmerHallo Bartleby, 10 Stunden in der Woche also 2 Tage, vorher 5 Tage Woche. Urlausanspruch 5 Wochen ist richtig.
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