Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
grasy
TeilnehmerHallo Roland!
Danke für die Antwort – auf diese Anrechenzeit bin ich auch gekommen. Mir ist nur nicht klar, ob der erhöhte Urlaubsanspruch ab dem nächsten Urlaubsjahr gebührt (also ab dem 1.2.10) oder die zusätzliche Woche nach Erreichen der 25 Jahre (am 1.7.09) gutgeschrieben werden muss.
lg Sylvia
grasy
TeilnehmerVielen Dank und schönes Wochenende!
grasy
TeilnehmerHallo Bina!
Die RZL-mäßige Behandlung (betreffend Pensionsversicherung) habe ich auch schon erforscht. Und MV-Beiträge sind also nach deiner Info an die GKK zu leisten. Wie funktioniert es aber mit der Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge (Gruppenversich. Uniqa) und der Unfallversicherung – hast du dazu eine Idee?
lg Sylvia
grasy
TeilnehmerHallo Roland!
Vielen Dank – das hilft mir weiter!
lg Sylvia
grasy
TeilnehmerHallo Roland!
Vielen Dank für deine Antwort – habe auch von einer MV-Kasse die gleichlautende Information erhalten.
lg Sylvia
grasy
TeilnehmerLiebe Andrea!
Mit dem gew. Geschäftsführer kann der Nettobezug in individueller Höhe vereinbart werden, zB rechne ich für einen EUR 300,-/Monat ab. SV-rechtlich ist dabei zu beachten, dass die SV vom KV-Gehalt für 20 Std/Woche abgerechnet wird. Dh ca. EUR 400,- an Abgaben (SV und KommST ca. 34 % von 1100,-) plus dem vereinbarten netto werden an Kosten entstehen.
lg Sylvia
grasy
TeilnehmerHabe mittlerweile vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Auskunft bekommen, dass in diesem Fall kein Midestlohntarif zur Anwendung kommt und eine freie Vereinbarung (Ortsüblichkeit!) getroffen werden kann.
grasy
TeilnehmerVielen Dank!
grasy
TeilnehmerHallo Roland!
Vielleicht kannst du mir bezüglich dieses Problems nochmal weiterhelfen. Wenn der Kommanditist MV-pflichtig wird (durch Übertritt oder Neueintritt), ist die – zukünftige – Auszahlung auch steuerlich begünstigt? Ist es richtig, dass bei Vollübertritt die steuerliche Begünstigung nicht besteht? (PV-Praxis 2007 Seite 994)
lg Sylvia
grasy
TeilnehmerHallo Roland!
Vielen Dank für den Hinweis! Leite ich daraus richtig ab, dass für die Zeiten als Kommanditistin (seit 03/1997 mit Dienstvertrag beschäftigt) ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf die Abfertigung alt besteht?
lg Sylvia
grasy
TeilnehmerHallo Andrea!
Hast du diesbezüglich schon GPLA-Erfahrungen?
lg Sylvia
grasy
TeilnehmerLiebe Meli!
Das Bundesministerium hat mich noch darauf aufmerksam gemacht, dass bei Privatzimmern, die nicht als Wohneinheiten gelten, der Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte anzuwenden ist.
lg Sylvia
grasy
TeilnehmerHallo Martin!
Danke für deine Antwort – bei mir handelt es sich um einen Vertreter im Dienstverhältnis. Meine Befürchtung ist, dass bei einer GPLA die begünstigte Besteuerung des SZ-Anteils nicht akzeptiert wird. Somit meine Frage: Genügt es, wenn im Dienstvertrag vereinbart wird „Ein Siebentel der Provisionen wird zurückbehalten und im Juni und Dezember als Sonderzahlung ausbezahlt“ – reicht das aus, um die Steuerbegünstigung geltend zu machen?
lg Sylvia
grasy
TeilnehmerIn diesem Fall ist es nicht schlimm, wenn die Lösung des DV vom AMS „verlangt“ werden sollte, da es sich um die Ehegattin des DG handelt – aber man weiss ja nie, wann der nächste Fall kommt. Danke für die Infos!
lg Sylvia
grasy
TeilnehmerLieber Wolfi!
DN ist jetzt in Kontakt mit dem AMS getreten und es sieht so aus, als ob sie den Pensionsvorschuss erhält. Das AMS Villach verlangt allerdings (nach jetzigem Stand) die Abmeldung.
lg Sylvia
-
AutorBeiträge
