Pensionsabfindung

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  • #63731
    grasy
    Teilnehmer

    Liebe Forumsteilnehmer!

    Das Dienstverhältnis eines Angestellten wurde mit unserem Klienten einvernehmlich per 30.4. gelöst. Der Dienstnehmer erhält eine Pensionsabfindung in Höhe von EUR 30000,- ausbezahlt. Bedingung für die Auszahlung der Abfindung seitens der Versicherung war die Beendigung des DV. Ist es richtig, dass die Abfindung SV-frei zu behandeln ist und die Besteuerung gem § 67 Abs. 10 zu erfolgen hat (im Auszahlungsmonat)?

    lg Sylvia

    #69274
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sylvia!

    Sv-frei ist korrekt.

    Bezüglich der LSt nachfolgende RZ 1110a aus den LSt-RL:

    1110a
    Übersteigt der Barwert der abzufindenden Pension den Betrag im Sinne des § 1 Abs. 2
    Z 1 Pensionskassengesetz, hat die Versteuerung der gesamten Abfindung gemäß § 124b
    Z 53 EStG 1988 zu erfolgen (Versteuerung gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 im Kalendermonat
    der Zahlung – nicht sechstelerhöhend).

    Somit alles klar?

    LG

    #69276
    grasy
    Teilnehmer

    Hallo Roland!

    Vielen Dank – das hilft mir weiter!

    lg Sylvia

    #69277
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Sylvia!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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