Entlohnung eines gewerberechtl.Geschäftsführers

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahren von grasy.
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  • #63646
    Andrea Gruber
    Teilnehmer

    Wieder einmal brauche ich euere Hilfe.

    Folgendes Problem: Ich betreue eine Baufirma, welche einen gewerberechtl. Geschäftsführer ( 74 Jahre)
    hat. Laut Gewerbeamt muß ich diesen GF mit mindestens 20 Stunden pro Woche anmelden, womit er
    ca. auf 1100 € brutto / Monat kommt. Für die Baufirma ist dieser Bruttogehalt zu hoch und ich soll eine
    Lösung finden, wie wir den Monatsbezug verrringern können.
    Melde ich diesen GF niedriger an, bekomme ich mit dem Gewerbeamt Probleme.

    Gibts hierzu eine patente Lösung?

    Danke für eure Hilfe

    Andrea

    #69163
    grasy
    Teilnehmer

    Liebe Andrea!

    Mit dem gew. Geschäftsführer kann der Nettobezug in individueller Höhe vereinbart werden, zB rechne ich für einen EUR 300,-/Monat ab. SV-rechtlich ist dabei zu beachten, dass die SV vom KV-Gehalt für 20 Std/Woche abgerechnet wird. Dh ca. EUR 400,- an Abgaben (SV und KommST ca. 34 % von 1100,-) plus dem vereinbarten netto werden an Kosten entstehen.

    lg Sylvia

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