Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
28. November 2006 um 9:51 Uhr als Antwort auf: Lohnset -TEXT – Rückforderung von Überbezügen! #67755
grasy
TeilnehmerHallo Bina!
Habe diese Textstelle aus den Musterverträgen (WEKA-Verlag) 2006: „Pflicht zur Rückerstattung irrtümlicher Zahlungen:
Der Dienstnehmer ist verpflichtet, allfällige irrtümliche Zahlungen des Dienstgebers zurückzuerstatten. Ein gutgläubiger Verbrauch kann nicht eingewendet werden.“ Damit sollte eine Absicherung möglich sein.lg Sylvia
grasy
TeilnehmerVielen Dank für Ihre Antwort!
Vom AMS Klagenfurt habe ich folgende Info dazu erhalten:
„Da der Sachverhalt nicht ausreichend dargelegt wurde, erweist sich eine definitive Antwort als schwierig. Die wesentliche Frage ist, ob die geringfügige Beschäftigung dem AMS zeitgerecht gemeldet wurde?
Gemäß § 50 AlVG hat der Arbeitslose diesbezüglich eine Meldepflicht. Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass eine geringfügige Beschäftigung dem Leistungsbezug nicht entgegensteht, sofern der Wechsel von einer geringfügigen Beschäftigung in eine Vollbeschäftigung nicht während eines laufenden Beitragszeitraumes (also innerhalb eines Kalendermonates) erfolgt.In dieser Konstellation wäre Arbeitslosigkeit ab Beginn der Versicherungspflicht nicht mehr gegeben. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld scheint – sofern die geringfügige Beschäftigung dem AMS gemeldet wurde – somit bis zum 31.12.2006 gegeben zu sein. Eine endgültige Beurteilung kann natürlich nur anhand des konkreten Sachverhaltes erfolgen. „grasy
TeilnehmerLiebe Fr. Stich!
Könnten Sie des „Rätsels Lösung“ bitte auch im Forum veröffentlichen – würde mich (und wahrscheinlich auch andere) sehr interessieren.
Danke und lg!
grasy
TeilnehmerLiebe Petra!
Wenn der vom Arbeitgeber bereitgestellte Parkplatz innerhalb des gebührenpflichtigen Bereichs (Parkraumbewirtschaftung) liegt, muss ein Sachbezugswert von EUR 14,53/Monat angesetzt werden. Siehe LStR ab Rz 188.
Gruß, Sylvia
grasy
TeilnehmerVielen Dank für die Antwort – werde mich wohl der gängigen Variante 2 anschließen!
grasy
TeilnehmerLieber Martin!
Vielen Dank für deine (wie immer) prompte Antwort!
grasy
TeilnehmerVielen Dank für diese (für meinen Klienten positive) Antwort!
grasy
TeilnehmerDas KBG wird bis 16.12. bezogen – dann rechne ich also mit 12 Monaten. Ich bin auch zu diesem Ergebnis gelangt. Danke für deine Auskunft!
-
AutorBeiträge
