Gerhard

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  • als Antwort auf: Sonderzahlungen – Berechnungsbeispiele #70711
    Gerhard
    Teilnehmer

    Hallo Mathias,
    vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

    LG
    Gerhard

    als Antwort auf: Sonderzahlungen (UZ und WR) – Aufteilung #70652
    Gerhard
    Teilnehmer

    Hallo Matthias,
    dass das mit den Akontozahlungen nicht korrekt ist, war mir eigentlich klar.
    Wenn ich nun die Sonderzahlungen auf unregelmäßige Teilzahlungen aufteile, z.B. im Jänner 1/2 SZ, im März 1/2 SZ, im April 1/2 SZ, im September 1/2 SZ, im November 1/2 SZ und im Dezember 1/2 SZ, müsste doch der Charakter der „Sonstigen Zahlungen“ erhalten bleiben.
    Nochmal vielen Dank!

    LG,
    Gerhard

    als Antwort auf: Sonderzahlungen (UZ und WR) – Aufteilung #70649
    Gerhard
    Teilnehmer

    Hallo Mathias,
    danke für deine Antwort.
    1. Die Musterabrechnung (monatlich 1500) habe ich absichtlich im Jahr 2008 vom Lohnverrechnungsprogramm durchrechnen lassen. Das Update über die neuen Steuersätz habe ich bereits. 2. Wäre es möglich, wenn ich die Sonderzahlungsanteile in unterschiedlichen Raten (Akontozahlungen) auszahle, z.B. Jänner bis Mai je 1/4 einer SZ, im August eine SZ und im Oktober die letzte SZ? Könnte man so den Charakter des „Sonstigen Bezuges“ erhalten?
    3. Einige Kollegen zahlen eine monatliche „Akontozahlung“, die dann bei Anspruch auf die SZ gegengerechnet wird. Ist diese Vorgangsweise korrekt?

    Danke

    als Antwort auf: Sonderzahlungen (UZ und WR) – Aufteilung #70642
    Gerhard
    Teilnehmer

    KORREKTUR:
    „12 Akontozahlungen als „SZ“ und nicht als „lfd. Bezüge“ in mein Lohnverrechnungsprogramm eingegeben habe 🙁
    Gerhard

    als Antwort auf: Sonderzahlungen (UZ und WR) – Aufteilung #70640
    Gerhard
    Teilnehmer
    Mathias wrote:
    Hallo Gerhard,

    woher diese Differenzen stammen, kann ich im Moment nicht nachvollziehen. In jedem Fall würde ich davon abraten, die Sonderzahlungen in monatlichen Raten mit dem Gehalt auszuzahlen, weil die Sonderzahlungen dann den steuerlichen Charakter als „sonstiger Bezug“ und damit die Lohnsteuerbegünstigung verlieren. In monatlichen Raten ausgezahlte Sonderzahlungen sind zusammen mit dem Gehalt als laufender Bezug zu versteuern (RZ 1050 LStR). So gesehen wäre Dein zweiter Lohnzettel ohnehin falsch.

    LG
    Mathias

    Hallo Mathias,
    danke für Deinen Beitrag. Es ist nun so, dass ich aus mehreren Gründen eine Aufteilung der SZ beibehalten möchte. Ja, die zweite Berechnung ist deswegen falsch, weil ich die 12 Akontozahlungen als „SZ“ und nicht als „sonstige Bezüge“ in mein Lohnverrechnungsprogramm eingegeben habe 🙁 Welche Möglichkeiten habe ich, die seit 1.1.2009 nicht richtig berechnten Gehälter möglichst einfach zu berichtigen?
    Für die SV dürfte sich nur die ALV ändern (BV = altes System)?
    Könnte man zum Ausgleich des Verlustes des Steuervorteils eine eigene SZ mit dem DN vereinbaren?

    Danke

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