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  • als Antwort auf: Essensrechnungen auf Dienstreisen #73462
    f31n
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    svnu hat geschrieben:
    > [… ]oder man wird vom Kunden eingeladen-
    > dann ist das Taggeld (steuerlich!) zu kürzen […]

    genau zu dem punkt hätte ich eine Frage, da ich bisher nichts im Internet gefunden habe.

    Bei Nächtigungsdiäten ist es ja so, dass wenn man für die Nächtigung nichts Zahlt, kann man die Nächtigungsdiät zu 100% geltend machen (Beispiel ist in der Regel angeführt mit Nächtigung bei einem Bekannten)
    Wie ist das, wenn man nun auch bei dem bekannten ist? Sprich auch keine Ausgaben für das Essen hat / oder von einem Kunden eingeladen wird? Um wie viel sind die Diäten dann kürzen? im gleichen Maß wie wenn man selbst die Rechnung in die Buchhaltung nimmt (1/2 vom kompletten Taggeld)?

    Vorweg schon mal danke für eure Hilfe,
    lg, Robert

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