Reisekosten freie DN

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    Beiträge
  • #62763
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich habe gerade auf der Homepage der NÖ GKK gelesen, dass der Nationalrat einen Beharrungsbeschluss zum SVÄG 2006 gefasst hat und somit die Reisekosten für freie DN rückwirkend ab 1.5.2005 wieder beitragsfrei behandelt werden können, d.h. Aufrollung Aufrollung Aufrollung …….

    Gilt diese Information auch für die OÖ GKK, obwohl auf deren Homepage noch nichts zu lesen ist ?? 😕

    LG
    Brigitte

    #67180
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Ein VwGH Urteil gilt i.d. Regel für alle Krankenkassen.
    Ich nehme an es ist unten stehender Beitrag:

    Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 7/Juli 2006

    Am 12.7.2006 fasste der Nationalrat einen Beharrungsbeschluss zum (zuvor vom Bundesrat beeinspruchten) Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 (SVÄG 2006). Damit können Reisekostenvergütungen für freie Dienstnehmer nunmehr rückwirkend für Beitragszeiträume ab 1.5.2005 beitragsfrei behandelt werden.

    Durch das SVÄG 2006 werden die entsprechenden Bestimmungen des ASVG (§ 49 Abs. 3 Z 1) dahingehend ergänzt, dass auch die Reisevergütungen freier Dienstnehmer (unter denselben Voraussetzungen wie für „echte“ Dienstnehmer) als beitragsfrei zu betrachten sind.

    Für Beitragszeiträume ab 1.5.2005, in denen Reiskostenvergütungen beitragspflichtig abgerechnet wurden, können Sie daher eine Aufrollung durchführen. Korrigieren Sie bitte auch die entsprechenden Lohnzettel und übermitteln Sie diese noch einmal an die jeweils zuständige Gebietskrankenkasse.

    #67186
    rkraft
    Teilnehmer

    Liebe Brigitte,

    die von der NÖ GKK dargestellte Gesetzesänderung gilt selbstverständlich für das gesamte Bundesgebiet, also auch für den Wirkungsbereich der OÖ GKK. Die einzelnen Gebietskrankenkassen sind beim Erstellen der SV-News nicht immer gleich schnell, sodass einmal die eine, einmal eine andere Kasse die Nase vorne hat.

    Die Gesetzesänderung über die rückwirkende SV-Freiheit von Reisekostenersätzen bei freien Dienstnehmern (enthalten im Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006) wurde, nach über sechsmonatigem Hin und Her (!!!) am 12. 7. 2006 neuerlich vom Nationalratsplenum beschlossen (Beharrungsbeschluss nach Einspruch des Bundesrates).

    Nun ist der Weg für die endgültige Gesetzwerdung frei.
    Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich bereits in den kommenden Tagen im Bundesgesetzblatt verlautbart und ist dann definitiv. Die VwGH-Entscheidung über die SV-Pflicht von Reisekostenersätzen bei freien Dienstnehmern wird damit quasi rückwirkend vom Tisch gewischt.

    Sobald das entsprechende Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, werden Sie auf http://www.pv-info.at im Newsbereich einen Hinweis dazu finden.

    Schöne Grüße,
    Rainer Kraft

    #67226
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo,

    da nun die SV-Freiheit der Reisekosten für freie DN gesetzlich fixiert ist und ich für 2005 und lfd. Aufrollungen durchführen kann, stellen sich für mich folgende Fragen:
    1.Kann ich auch bereits ausgetretene freie DN (2005 und 2006) aufrollen?
    2.Wenn der freie DN dadurch unter die Geringfügigkeitsgrenz fällt – sind wahrscheinlich Änderungsmeldung zu machen.

    Auf was muss ich noch achten?
    Danke für die Hilfe im voraus.

    LG
    Brigitte

    #67231
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Brigtitte!

    Die Reisekosten nur nach Legaldefinition, da freie DN nicht dem KV unterliegen.

    Eine arbeitsrechtliche Unklarheit habe ich noch:
    Ist der freie DN nach dem „wegrollen“ der SV-pflichtigen Reisekosten nur mehr geringfügig in der Unfallversicherung versichert, wie sieht es mit den anderen Versicherungsleistungen nach ASVG aus? (Kranken- und Pensionsversicherung)
    Darf man dem freien Dienstnehmer die SV-pflichtigen Reisekosten „wegrollen“ und als „freie“ Reisekosten auszahlen?
    Es könnte ja auch gewollt sein, daß der freie DN SV-pflichtig war. Vielleicht war er in ärztlicher Behandlung. Wie sieht es da mit der Bezahlung der Arztrechnungen aus? Ist die SV-Pflicht ein Bestandteil des Dienstverhältnisses gewesen. (Z.B. höhere Pensionsversicherung)

    Da es dazu noch keine Judikatur gibt, bitte ich die anderen Forumteilnehmer um Wortmeldungen.

    Grüsse
    Martin

    P.S. Bin heute Vater einer gesunden Tochter geworden!
    ❗ ❗ ❗

    #67232
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Martin!

    ich gratuliere dir zur Geburt deiner Tochter und wünsche dir viel Freude mit ihr – hab selber zwei wunderbare Töchter. Bezüglich der Reisekosten (in meinem Fall geht es nur um KM-Gelder) habe ich bei der OÖ GKK angerufen. Laut Auskunft einer Mitarbeiterin haben sie am 8.8. eine Besprechung, wie die DG vorgehen sollen, da eben Fragen, wie ich sie gestellt habe, aufgetaucht sind. Ich habe 25 Freie abzurechnen, wobei einige zwei -dreimal im Jahr bei sv-freien KM-Gelder geringfügig abzurechnen gewesen wären und somit nur in der UV versichert wären. Das gleiche Problem gibt es auch für 2005. Da stellt sich eben die Frage – was ist, wenn diese DN Sachleistungen von der GKK in Anspruch genommen haben? Wie sieht es aus, wenn der DN Monate der Vollversicherung und Monate der Geringfügigkeit haben?

    Hoffe, dass die GKK nach dem 8.8. diese Fragen beantworten kann.

    LG
    Brigitte

    #67233
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Da bin ich gespannt auf die Info von der Krankenkasse.
    Wie in meinem vorigen Beitrag beschrieben: Die Folgen, wenn dem Dienstnehmer jetzt Pensionsversicherungszeiten fehlen, ist nicht abzuschätzen.

    Mal sehen, wie sich das entwickelt.
    Lg
    Martin

    #67234
    stwolfi
    Mitglied

    Hallo Brigitte!
    Hallo Martin!

    Da auch ich einige freie DN abzurechnen habe, habe ich die für meinen Fall zuständige GKK (= Tiroler GKK) kontaktiert und folgende Auskunft erhalten:

    1. Aufrollung ohne Weiteres durch den DG möglich;
    2. Soweit notwendig, Änderungsmeldungen vornehmen (falls freier DN unter die Geringfügigkeitsgrenze rutscht);
    3. Berichtigte Lohnzettel/BGN abgeben;
    4. Hat ein freier DN Leistungen von der TGKK erhalten und ergibt sich aufgrund der Diätenkorrektur, dass er unter die Geringfügigkeitsgrenze kommt, dann wird die TGKK direkt beim freien DN regressieren. Ergibt sich, dass der freie DN mehrere Monate hintereinander aufgrund dieser Gesetzesreparatur unter die Geringfügigkeitsgrenze gekommen ist und er hat mehrfach Leistungen bezogen, dann kann es sein, dass die TGKK eine Formalversicherung vornimmt.

    Soweit nur die Aussage zur Krankenversicherung. Wie ihr beide schon festgestellt habt, gibt sich noch die Frage der Pensionsversicherung.

    Wir in unserem Fall haben mit dem Dienstgeber jedenfalls vereinbart, dass er alle freien DN (und das sind ca. 50) kontaktiert und das Einverständnis für die Aufrollung einholt.

    Ich hoffe, ich konnte euch mit meinen Infos etwas helfen.

    Liebe Grüße aus Tirol
    Wolfi

    #67271
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Martin,

    habe gleich am 1 Tag nach meinem Urlaub bei der OÖ GKK bez. der Aufrollung angerufen. Laut Auskunft erscheint nächste Woche ein Newsletter auf der Hompage, wo die Vorgehensweise beschrieben ist. Vorab wurde mir mitgeteilt, dass der Pensionsversicherungsbeitrag rückgefordert werden kann, bei der Krankenversicherung muss ich (falls der freie DN unter die Geringf.Grenze fällt)bei jeden betroffenen freien DN nachfragen, ob der im jeweiligen Zeitraum Leistungen von der GKK bezogen hat (ob er das fürs Jahr 2005 noch weis?) – wird bei einer Prüfung geprüft! 👿
    Weiters sind Änderungsmeldung zu erstellen bzw. zu korrigieren sowie neue Lohnzettel zu übermitteln.

    LG
    Brigitte

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