Schadensvergütung: Unfall mit Privat-PKW

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    Beiträge
  • #63195
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo,

    hätte folgende Frage:

    FREIER Dienstvertrag:
    „Ausdrücklich wird festgehalten, dass mit der Leistung des amtlichen KM-Geldes für Ihre Dienstfahrten mit dem Privat-PKW die anteiligen Beiträge für eine Vollkaskoversicherung abgegolten sind und bei selbst verschuldeten Schadensfällen vom Auftraggeber Reparaturkostenbeiträge maximal bis zum Vollkasko-Selbstbehalt geleistet werden.“

    Liege ich hier richtig, dass ich bei Vergütung an den freien Dienstnehmer diesen Betrag der SV unterwerfen muss?

    LG
    Brigitte

    #68130
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Hatte gestern Abend ein Treffen mit einem Spitzenvertreter der OÖ. GKK.
    Lustigerweise haben die eine Anfrage über einen ganz ähnlichen Fall hereinbekommen.

    Wir haben dann darüber diskutiert und folgendes festgestellt (dazu muss ich aber sagen, dass man jetzt alle Details deines Falles kennen müsste, um eine qualifizierte Antwort erstellen zu können, betrachte meine Antwort daher nur als Tipp – ev. Anfrage an deine GKK richten):

    – wenn es sich um einen „echten DN“ handeln würde, ist die Zahlung des Vollkasko-Selbstbehalts ein lohnsteuerlicher Sachbezug, jedoch im Gegenzug Werbungskosten (wenn der DN hoffentlich nicht alkoholisiert war oder grob fahrlässig). SV-rechtlich könnte ich mir vorstellen, dass ich dieses Zahlung gem. § 49/(3) Z 1 ASVG beitragsfrei abrechnen kann (als „Auslagenersatz“).

    – jetzt handelt es sich hierbei aber um einen freien DN; steuerlich haben wir im Prinzip dasselbe: Betriebseinnahme beim freien DN (dafür kann er die Kosten ja auch als Betriebsausgabe geltend machen) und SV-RECHTLICH LEIDER PFLICHTIG, WEIL DER AUSLAGENERSATZ NUR FÜR ECHTE DN GILT.
    Vergleiche dazu vielleicht den letzten Satz im selbigen §, der auch freie DN (jedoch NUR bezüglich Reisekostenvergütungen) extra mit hineinnimmt.

    Wie gesagt, ist jetzt nur eine Meinung (die hoffentlich richtig ist), wünsche dir ein schönes Wochenende und liebe Grüße

    #68134
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke für deine Info. Habe von der GKK genau die gleiche Auskunft bekommen, dass der § 49/3 Zi 1-26 nur für „echte Dienstnehmer“ und nicht für freie DN Anwendung findet, daher SV-pflicht. Der Betrag kann aber als Werbungskosten wieder geltend gemacht werden.

    Schöne Grüsse aus Linz
    Brigitte

    #68139
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Wie klein die Welt doch ist – dann war’s genau dieser Fall, den wir durchgesprochen haben.

    Mit lieben Grüßen aus Marchtrenk

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