Fahrtkostenzuschuss

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    Beiträge
  • #63221
    viktoria
    Mitglied

    Hallo! Ein DG bezahlt für seine DN die Monatskarte für die Öffis. In der LV rechne ich dies als SV frei bzw. Lst-Pflichtig in Form eines Sachbezuges ab. Jetzt habe ich gehört, dass ich Ein bzw. Zwei Monate auch SV pflichtig rechnen muss. Stimmt das? Könnte mir vielleicht jemand sagen, wo ich das nachlesen kann? glg Viktoria

    #68172
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Viktoria!

    Auch ich habe das schon manchmal gehört, dass manche Prüfer das so sehen, dass ein Monat sv-pflichtig abgerechnet werden muss. Grund: DN hat ja 5 Wochen Urlaubsanspruch, wo er die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht zurücklegt, folglich kein Auslagenersatz, sondern Entgelt.

    Ich würde diese Sichtweise negieren, wir haben (in OÖ.) bei meiner alten Firma nie ein Problem gehabt (haben das ganze Jahr sv-frei abgerechnet).

    Vielleicht können ja noch andere Forumteilnehmer ihre Erfahrungen schildern, wäre toll.
    Parallel dazu werde ich mir noch eine Meinung der OÖ. GKK einholen und diese dann ins Forum stellen.

    Schöne Grüße

    #68174
    brigitte
    Teilnehmer

    Hallo Roland
    Hallo Viktoria,

    In unsere Firma (Linz) wurde bei jeder Prüfung kontrolliert, ob der Fahrtkostenersatz in einem Monat pro Jahr sv-pflichtig abgerechnet wurde. Ist ein DN unterm Jahr ausgeschieden, musste ich ebenfalls ein Monat sv-pflichtig abrechnen (hab ich natürlich übersehen 😆 )

    LG
    Brigitte

    #68178
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Danke für die schnelle Antwort.
    Ja, ja, sie werden immer schärfer 😈 die Prüfer.

    Schöne Grüße

    #68186
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Viktoria, hallo Brigitte!

    Ich hatte heute ein Treffen mit einem namhaften Vertreter der OÖ. GKK und habe ihn mit dieser Frage konfrontiert.

    Er sagte mir, daß bei GPLA-Prüfungen
    – Jahreskarten zur Gänze sv-frei belassen werden und
    – bei Bezahlung von 12 Monatskarten 1 Monat sv-pflichtig gestellt wird.

    Bemerkung: Manchmal tut man sich halt bei der Begründung dieser Vorgangsweise ein bisschen schwer! 😕

    Liebe Grüße

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