andreaspiel

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  • als Antwort auf: KV Metaller Arbeiter #74399
    andreaspiel
    Teilnehmer

    Hallo,

    hab einen speziellen Fall:

    DN werden NUR für SA und SO (12 bzw.10 Stunden/Tag) eingestellt -> 22 Wochenstunden.  (Montagearbeiten in einem Betrieb wo nur am WE diese Arbeiten durchgeführt werden können)

    Meine Frage nun dazu: liege ich richtig, wenn ich für 95 (22*4,33) Monatsstunden den Normalstundenlohn lt. LG 3 abrechne + MZ  + für 43 (10 SOStd.*4,33) Monatsstunden zusätzlich den 100 %igen Sonntagszuschlag ?

    Herzlichen Dank schon mal im Voraus für Eure ev. Hilfe !

    als Antwort auf: exekution #69595
    andreaspiel
    Teilnehmer

    Hallo Roland, danke für deine Anwort!

    Zusammenrechnungsbeschluss ist keiner vorhanden! Die einzige INFO die ich bis jetzt vom FA (welches die EXE betreibt) erhalten habe ist diese, dass die „gesamte“ Forderung aus dem 2 DV pfändbar ist(ds € 1.000,00/MO), da die Gesellschafter-GF-Entgelte Einkünfte aus selbständiger Arbeit darstellen, und somit nicht der ExMinVO unterliegen! Da ich nirgends eine Literatur darüber finde muss ich dies wohl so zur Kenntnis nehmen!

    lg

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