KV Metaller Arbeiter

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    Beiträge
  • #65909
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebes Forum Team,
    hätt folgende Frage:
    KV Metaller, Arbeiter, Sonderzahlungsberechnung
    Wenn der AN nicht jeden Monat aber doch viell. 3 mal im Jahr seine Stunden ändert nimmt man dann für UB und WR, im Auszahlungsmonat eine Schnittberechnung oder nimmt man den im Auszahlungsmonat aktuelle Lohn? In den diversen KV’s ist es mal so und mal so geregelt, ich konnte aber für mich nicht herauslesen wie es im KV Metaller, Arbeiter ist.
    Danke für eure HIlfe
    Grüße
    Dani

    #74092
    ingridB
    Teilnehmer

    Liebe Dani,
    im der KV Metallarbeiter gibt es den Abschnitt XVII Urlaub und Urlaubszuschuss.
    Unter Punkt 11 (Berechnung des Urlaubsentgeltes und Urlaubszuschusses) findet man den folgenden Satz:

    …. Überstunden gelten im Sinne des Generalkollektivvertrages über den Begriff des Entgeltes dann als regelmäßig, wenn sie in den letzten 13 abgerechneten Wochen (bzw. 3 Monaten oder Kalendervierteljahr) vor Urlaubsantritt durch mindestens 7 Wochen geleistet wurden. …..

    Ich hoffe, das hilft dir weiter.
    LG
    Ingrid

    #74093
    Daniela
    Teilnehmer

    Liebe Ingrid,
    danke für deine Antwort.
    Die Sache die ich im KV nicht gefunden habe ist jene:
    AN arbeitet von Jänner bis März 20 WoStd
    März bis August 30 WoStd
    usw.
    Sonderzahlung wird im Juni ausbezahlt, nehm ich für die Sonderzahlung den 30 Wostd Lohn oder zahl ich ihm einen Schnitt zw. den 20 und 30 WoStd aus da er ja nicht die ganze Zeit die 30 Wostd gearbeitet hat.
    schönen Nachmittag noch
    lg
    Dani

    #74094
    ingridB
    Teilnehmer

    Achso, das hab ich dann missverstanden.
    In diesem Fall würde ich unter X Verdienstbegriff nachsehen und dort wird ein 13 Wochen-Durchschnitt angegeben.

    In deinem Fall würde das bedeuten, dass du im Juni jedenfalls den aktuellen Bezug heranziehen kannst; also die 30 Wochenstunden.

    Dir auch einen schönen Nachmittag.
    LG
    Ingrid

    #74095
    Daniela
    Teilnehmer

    Danke!
    lg

    #74399
    andreaspiel
    Teilnehmer

    Hallo,

    hab einen speziellen Fall:

    DN werden NUR für SA und SO (12 bzw.10 Stunden/Tag) eingestellt -> 22 Wochenstunden.  (Montagearbeiten in einem Betrieb wo nur am WE diese Arbeiten durchgeführt werden können)

    Meine Frage nun dazu: liege ich richtig, wenn ich für 95 (22*4,33) Monatsstunden den Normalstundenlohn lt. LG 3 abrechne + MZ  + für 43 (10 SOStd.*4,33) Monatsstunden zusätzlich den 100 %igen Sonntagszuschlag ?

    Herzlichen Dank schon mal im Voraus für Eure ev. Hilfe !

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