Andrea3210

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  • als Antwort auf: EFZ in Verbindung mit Abfertigung NEU #70538
    Andrea3210
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    Kannst du mir vielleicht auch den Link dazu schicken? Ich finde nämlich den schon nicht :-))
    Oder brauch ich da das Abo??

    Ja – die Bemessung mit 50%, wenn der DN ganz aus EFZ-Anspruch rausfällt ist richtig. Ich frag mich jetzt nur noch, was ist, wenn der DN 50% Teilentgelt von uns bekommt UND Krankengeld von der GKK. Ist die Bemessung dann genau die Höhe unseres Teilentgeltes oder 100%??

    Wegen deiner 3. Frage: Normalerweise musst du dass nicht melden. Du hast ja in der Arbeits- und Entgeltbestätigung, die du zu Beginn des Teilentgeltes schickst, angegeben, dass der Anspruch nach Arbeitsjahr berechnet wird und das Eintrittsdatum, also weiß die GKK bescheid!

    lg
    Andrea

    als Antwort auf: EFZ in Verbindung mit Abfertigung NEU #70536
    Andrea3210
    Teilnehmer

    Hallo!

    Sorry – beim besten Willen – aber ich konnte den Beitrag nicht finden????

    lg
    Andrea

    als Antwort auf: EFZ in Verbindung mit Abfertigung NEU #70534
    Andrea3210
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    Ich berechne die fiktive Grundlage aufgrund des letzten Entgelts vor Krankenstand und erfasse diese als BMV Bemessung lfd. im Lohnprogramm. Diese Möglichkeit hast du sicher auch!

    Die Frage ist nur: Welche Bemessung nehmen???

    Mittlerweile hab ich wieder eine andere Aussage bei der WKO gefunden. Dort stehts so beschrieben, wie im Arbeitsrecht!!

    lg
    Andrea

    als Antwort auf: EFZ in Verbindung mit Abfertigung NEU #70532
    Andrea3210
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    Genau vor dem gleichen Problem stehe ich auch gerade!

    Einerseits ist im Arbeitsrecht zu lesen, dass als fiktive Bemessungsgrundlage das tatsächliche Krankenteilgentgelt gilt, andererseits kann man auf der Homepage der GKK wieder nachlesesn, dass, wenn eine 50%ige Entgeltfortzahlung durch den AG erfolgt und der DN Krankengeld bezieht, die fiktive Bemessungsgrundlage 100% beträgt!

    Mein DN erhält mittlerweile gar kein Entgelt mehr von uns. Da würde ich es so sehen, dass ich 50% der fiktiven Bemessungsgrundlage heranziehe?????

    Große Verwirrung – ich hoffe, uns kann jemand helfen.

    Danke im Voraus
    Andrea

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