Vorstandsmitglieder

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  • Autor
    Beiträge
  • #63113
    marianne
    Teilnehmer

    Liebe Forumteilnehmer!

    Ab 01.01.2007 gilt ja für Vorstandsmitglieder die SV-Gruppe D2x. Es werden die gesamten SV-Beiträge von 31,7% beim DN abgezogen. Der Vorstand hat jedoch Anspruch auf 50% der SV Beiträge. Gibt es hier irgendwelche Formalitäten zu beachten? Kann der Dienstgeber einfach die Hälfte an den DN überweisen?
    Bei der früheren SV-Gruppe D2p hatte ich dieses Problem nicht, da die Beiträge automatisch aufgeteilt wurden.

    Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    LG

    #67911
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Marianne!

    Duch die Umstellung auf die BGR D2x hat sich in Wirklichkeit nichts verändert (von den Sätzen).

    Am sinnvollsten wäre es wahrscheinlich, die Erstattung der halben SV-Beiträge als eigene Lohnart anzulegen, weil dann auch keine Probleme bei der Steuerberechnung.
    Nur einfach überweisen wäre mE der falsche Weg.

    Vielleicht hast du den „großen Ortner“ (Stand 1.1.2006), da ist auf den Seiten 825 – 826 ein Abrechnungsbeispiel.

    Schöne Grüße

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