Vorstände + Krankenstand

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    Beiträge
  • #62419
    Anonymous
    Teilnehmer

    Vorstände unterliegen nicht dem Angestelltengesetz, aber entrichten ASVG Beiträge.
    Wie lange ist das Unternehmen verpflichtet das Entgelt im Krankheitsfall weiter zu bezahlen? – Ab wann die Krankenkasse? 1/2, 1/4,
    Wenn nichts im Dienstvertrag steht, welche Regelungen greifen?
    Danke
    Martin

    #66347
    Anonymous
    Teilnehmer

    Da gibt’s eine sehr interessante OGH-Entscheidung aus 1996 unter folgender GZ:

    Geschäftszahl
    9ObA2044/96w

    Da man bei den Vorständen fast davon ausgehen muss, dass die persönliche Abhängigkeit fehlt, wird arbeitsrechtlich(nicht sv-rechtlich) wohl eher ein freier Arbeitsvertrag vorliegen.

    Mangels ausdrücklicher Regelung im Arbeitsvertrag hätte ich daher gesagt,
    1. keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
    2. Die gem. § 4 Abs. 1 Z. 6 ASVG – Pflichtversicherten (= Vorstände) sind vom Krankengeldanspruch nicht ausgeschlossen –> nachdem kein Krankenentgelt vom DG gebührt, würde das ja bedeuten, dass ab dem 4. Tag Krankengeld von der GKK gebührt (kann das aber ehrlich gesagt fast nicht glauben).

    Das ist aber jetzt nur meine Interpretation (habe noch nie etwas mit einer AG zu tun gehabt).

    Vielleicht kann dir ja die PV-Redaktion (oder die GKK) eine gesicherte Antwort geben.

    LG Roland (Jetzt ist’s aber wirklich Zeit, auszuschalten!)

    #66348
    Anonymous
    Teilnehmer

    So sehe ich das auch.
    Vorstand versichert unter ASVG §4 Abs.1 Z 6
    dann würde auch ASVG § 138 (1) gelten.
    Somit Krankengeld ab dem vierten Tag.
    Bei der WGKK habe ich angerufen und keine Antwort bekommen“Wir prüfen dann den Antrag“ 🙁

    Hat ein anderer Forum Leser Erfahrung mit
    diesem Problem???

    Grüsse
    Martin

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