Urlaubsersatzleistung SDZ – Freibetrag € 620,-

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    baumi
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    ich bin verwirrt,

    im Ortner steht unter
    34.6.2.3.1. Ersatzleistungen für Urlaubsentgelt

    2. Soweit Ersatzleistungen sonstige Bezüge betreffen, sind sie als sonstiger Bezug (► 23.3.2.) zu versteuern. Die Versteuerung erfolgt im Kalendermonat der Zahlung. Der Freibetrag von € 620,– (► 23.3.2.1.1.) bzw. die Freigrenze von € 2.000,– (► 23.3.2.1.2.) sind zu berücksichtigen.

    hier würde ich verstehen das die Urlaubsersatzleistung SDZ als sonstiger Bezug zu behandeln ist und der Freibetrag von € 620,- zu berücksichtigen wäre.

    unter
    23.3.2.1. Freibetrag – Freigrenze
    Der Freibetrag 3) von € 620,– und die Freigrenze 4) von € 2.000,– sind bei Bezügen gem. Abs. 3 bis 8 und 10 5) nicht zu berücksichtigen (§ 67 (1) EStG).

    5)
    d:
    Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub (► 34.6.2.3.1.);

    hier würde ich den Freibetrag von € 620,- nicht berücksichtigen.

    WAS VERSTEHE ICH DA NICHT??

    lgr
    baumi

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