Unterhalt – 2 Titel – 4 Unterhaltspflichtige

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  • #64750
    Claudia83
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    interessantes zum Thema „Aufteilung der Unterhaltsforderungen“ ist aufgekommen.

    Ich habe 1 DN mit x LEX darunter 2 UnterhaltsEX. Diese werden ja bevorzugt behandelt….die Berechnung (zuerst der Unterhalt der Rest auf die 1. Stelle) ist klar. Die Frage stellt sich wie folgt:

    Im 1. UH-Titel klagt das Magistrat für die 3 Kinder.
    Im 2. UH-Titel klagt die Mutter (Ex).

    Teile ich den Unterhaltsanspruch zu gleichen Teilen nach Titeln (50:50) oder nach Unterhaltsberechtigten (75:25).

    Ich würde nach gleichen Teilen vorgehen…da das Magistrat nur 1 Titel hat und nicht 3!??

    Gibts da irgendwelche rechtlichen Grundlagen? Hab bei der EO gesucht und nicht wirklich was gefunden!
    Danke vorab für die Mithilfe…

    LG + schönes WE

    #71578
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo Claudia,

    in § 291b EO findest Du die Lösung.

    Aus dem für die Unterhaltsforderungen pfändbaren Betrag ist zuerst der laufende Unterhalt zu befrieden. Dabei gilt nicht die Rangordnung, sondern alle Exekutionen für den laufenden Unterhalt sind gleichberechtigt. Reicht der pfändbare Betrag nicht aus, um den laufenden Unterhalt aus allen Exekutionen zu befriedigen, erfolgt die Aufteilung prozentual.

    Beispiel: Unterhaltsexekution 1. Rang: 200,- € lfd. Unterhalt, Unterhaltsexekution 2. Rang: 100,- € lfd. Unterhalt. Macht gesamt 300,- € lfd. Unterhalt. Wenn für die Unterhaltsexekutionen z.B. nur 150,- € pfändbar sind, ist das eine Quote von 50 %. Das bedeutet, beide Unterhaltsexekutionen bekommen nur 50 % des laufenden Unterhaltsanspruchs, also 1. Rang 100,- € und 2. Rang 50,- €.

    LG
    Mathias

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