Unechte Nettolohnvereinbarung iVm Steuerreform

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahren von Roland.
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  • #64250
    Kathrin
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum-Team,

    habe folgenden Sachverhalt vorliegen:

    Bei einem Dienstverhältnis wurde eine unechte Nettolohnvereinbarung getroffen, der Auszahlungsbetrag beläuft sich auf Euro 1.800,00. Durch die Steuerreform würde sich jetzt aber der Auszahlungsbetrag erhöhen.

    Ortner schreibt, dass später eintretende Veränderungen bei den Abgaben zu Gunsten bzw. zu Ungunsten des Dienstnehmers zu berücksichtigen sind (S. 217 unten).

    Darf ich jetzt den Bruttolohn so verändern, dass die 1.800,00 gleich bleiben oder darf ich das nicht???

    Vielen Dank für eure Unterstützung!

    Liebe Grüße,
    Kathrin

    #70422
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Kathrin!

    Völlig richtig!

    Nur bei einer ECHTEN Nettolohnvereinbarung sind die Änderungen zu Gunsten bzw. Ungunsten des DG zu berücksichtigen.

    Bei einer UNECHTEN Nettolohnvereinbarung sind diese Verhältnisse zu Gunsten/Ungunsten des DIENSTNEHMERS zu berücksichtigen.

    Somit sollte das Brutto des DN jetzt gleich bleiben, das Netto höher werden.

    LG

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