Umstufung / Übergang

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    Elisabeth N
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    Hallo zusammen,

    ich benötige Hilfe zum Thema KV Umstufung von Metallindustrie auf Metallgewerbe bei Betriebsübergang.

    Prinzipiell ist miralles klar, bei den Angestellten werden durch den Übergang alle Jahre mit übernommen und angerechnet für Urlaub, etc., für den KV max. 12 Jahre wie im KV Metallgewerbe vorgesehen. Arbeiter haben nun halt Pech und kommen in die entsprechen Lohngruppen ohne Jahre.

    Aber – ich habe jetzt 5 Dienstnehmer, welche mit dem Übergang vom Arbeiter zum Angestellten werden. In der Metallindustrie gibt es ja auch für die Arbeiter im Einheitlichen Entgeltsystem die Verwendungsgruppenjahre 2, 4, 6, 9 und 12. Im Metallgewerbe gibt es für die Arbeiter ja keine Jahre. Meine Frage ist nun die, da die Herrschaften ja eine Übernahme mit allen Rechten und Pflichten haben – muss bzw. sollte ich für die Einstufung als Angestellte im Metallgewerbe die Verw.gruppenjahre aus der Industrie anrechnen, oder nicht? KV Angestellte Metallgewerbe sieht ja keine Anrechnung von Arbeiterjahren vor (ausser Vorarbeiterzeiten für die Meister). Somit würden diese rein lt. KV Angestellte Metallgewerbe bei 0 Verwendungsgruppenjahren anfangen.

    Meine Bedenken – rechne ich den Dienstnehmern wie bei allen anderen die Jahre an, um Ihnen ein höheres MindestKVGehalt zu sichern – nehme ich dadurch die Möglichkeit der Biennalsprünge.

    Bitte um Euer geschätztes Feedback!

    Danke

    Elisabeth

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