Überstunden + Zuschläge

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    lisa060788
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    Hallo!

    Ich habe ein Bauhilfsgewebe unterliegendes Unternehmen, dass eine 4 Tage Woche hat.
    Arbeitszeit Verteilung: MO 10 / DI 10 / MI 10 / DO 9
    Nun sagt meiner Meinung nach der Kollektivvertrag ich muss für 3 Stunden 50%igen Zuschlag für eine „normale“ 39 Stunden Woche bezahlen, weil ich eine 4 Tage Woche habe.

    Auszug KV: § 3/ 1- 5 Arbeitszeit: Normal, Verteilung, Herabsetzung, Wächter …
    1.) Die wöchentliche Normalarbeitszeit aller Arbeitnehmer beträgt 39 Stunden.
    2.) Die 39stündige Wochenarbeitszeit der Jugendlichen kann entsprechend der betrieblichen Arbeitszeiteinteilung gemäß § 11 Abs.2 zweiter Satz des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes, auf die einzelnen Werktage der Woche aufgeteilt werden.
    3.) Die wöchentliche Arbeitszeit kann für die Dauer von höchstens insgesamt vier Monaten im Kalenderjahr im Einvernehmen mit dem Betriebsrat aus saisonbedingten Gründen herabgesetzt werden. Sie darf jedoch nicht weniger als 32 Stunden betragen.
    4.) Die wöchentliche Normalarbeitszeit soll in der Regel auf nicht weniger als 5 Tage aufgeteilt werden. Die Einteilung ist zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu vereinbaren.

    Meine Firma hat keinen Betriebsrat.

    Gibt es hier irgendeine Lösung diesen Zuschlag nicht bezahlen zu müssen? Darf ich irgendwie wirksam eine 4 Tage Woche im Bauhilfsgewerbe-Kollektivvertrag vereinbaren?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    LG Lisa

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