Trinkgeld – Trinkgeldpauschale im Gastgewerbe

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  • Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 12 Jahren von joedan.
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  • #65163
    N1981
    Teilnehmer

    Hallo!

    Wie immer benötige ich etwas Unterstützung:

    Ich habe einen MA, der in den kommenden Monaten einen „höheren“ Abrechnungsbeleg benötigen würde.

    Bis jetzt werden bei uns alle Kellner über die Trinkgeldpauschale (für Wien) abgerechnet. Wenn ich jetzt nur für einen Kellner und auch nur für 3 Monate nicht die Pauschale, sondern die tatsächliche Höhe des Trinkgeldes verrechnen möchte, damit der Abrechnungsbeleg besser aussieht, bekomme ich dann irgendwelche Probleme??

    Sei es, weil ich dann wieder retourspringe, auf die Pauschale oder weil ich dann alle Kellner nach der tatsächlichen Methode abrechnen muß?!?! Hab absolut keine Ahnung – hilfe!!!

    Danke!

    #72658
    N1981
    Teilnehmer

    Hatte noch keiner einen ähnlichen Fall??

    LG

    Natascha

    #73231
    joedan
    Teilnehmer

    Wüsste ich jetzt auch nicht, aber wenns nur temporär beschränkt ist….sollten die Konsequenzen falls es so nicht geht nicht groß ausfallen.

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