Steuerfreiheit – Urlaubsablöse

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    Beiträge
  • #62665
    lydia54
    Teilnehmer

    Ein DN von uns ist im Ausland auf Montage und seit einigen Monaten steuerfrei. Da er noch ziemlich viel Urlaub offen hat möchte er sich einige Stunden auszahlen lassen.
    Meine Frage: wenn ich ihm die Urlaubsablöse jetzt auszahle, ist die dann auch steuerfrei, oder muss er die versteuern.

    Grüße,
    Lydia

    #66861
    Lisa
    Teilnehmer

    Hallo Lydia,

    laut Lohnsteuerrichtlinien sind sonstige Bezüge, die während einer begünstigten Auslandstätigkeit ausbezahlt werden, zwar grundsätzlich steuerfrei zu behandeln. Es darf sich allerdings um keine willkürliche Verschiebung der Auszahlung handeln.
    Ich fürchte, dass seitens der Finanz die Auszahlung von offenem Urlaub in Form einer Urlaubsablöse während der Auslandsphase als willkürliche Verschiebung angesehen würde. Denn es wird dann im Rahmen einer GPLA vom Prüfer sicher die Frage aufgeworfen werden, wieso man die Urlaubsablöse justament während der Auslandsphase auszahlt. Umso mehr wird diese Frage gestellt werden, weil es sich bei der Urlaubsablöse um eine arbeitsrechtlich eigentlich verbotene Zahlung handelt.

    Schöne Grüße,
    Lisa

    #66864
    lydia54
    Teilnehmer

    Danke für deine Antwort. Hast mir sehr geholfen.

    lg
    Lydia

    Lisa wrote:
    Hallo Lydia,

    laut Lohnsteuerrichtlinien sind sonstige Bezüge, die während einer begünstigten Auslandstätigkeit ausbezahlt werden, zwar grundsätzlich steuerfrei zu behandeln. Es darf sich allerdings um keine willkürliche Verschiebung der Auszahlung handeln.
    Ich fürchte, dass seitens der Finanz die Auszahlung von offenem Urlaub in Form einer Urlaubsablöse während der Auslandsphase als willkürliche Verschiebung angesehen würde. Denn es wird dann im Rahmen einer GPLA vom Prüfer sicher die Frage aufgeworfen werden, wieso man die Urlaubsablöse justament während der Auslandsphase auszahlt. Umso mehr wird diese Frage gestellt werden, weil es sich bei der Urlaubsablöse um eine arbeitsrechtlich eigentlich verbotene Zahlung handelt.

    Schöne Grüße,
    Lisa

    #66874
    Lisa
    Teilnehmer

    Liebe Lydia,
    gern geschehen. Wünsche noch einen kurzen Arbeitstag und einen schönen Feiertag.
    Grüße,
    Lisa

    #66960
    Clara
    Teilnehmer

    Hallo,
    die Auszahlung von Sonderzahlungen, die während der Auslandstätigkeit „regulär“ anfallen (zB Auszahlung von UB im Juni laut KV) ist aber sehr wohl steuerfrei. Weil da kann die Finanz nicht mit Missbrauch argumentieren. Es müsste aber wohl auch halten, wenn die Auszahlung zB früher erfolgt als laut KV vorgesehen, sofern diese Auszahlung zumindest betriebsüblich ist (also nicht nur bei den begünstigten Auslandsfällen, sondern auch bei anderen Arbeitnehmern vorverlagert ist).
    Schöne Grüße,
    Clara

    #66963
    Lisa
    Teilnehmer

    Hi Clara,
    ich sehe das genauso.
    LG,
    Lisa

    #67047
    Poldi
    Teilnehmer

    Ich erlaube mir aus aktuellem Anlass eine kurze Ergänzung:
    Unlängst stellte sich bei einem Arbeitnehmer, der sich auf begünstigte Auslandsmontage befand und 20-jähriges Dienstjubiläum feierte, die Frage nach der Steuerbefreiung.
    Auch hier ist Steuerfreiheit während der begünstigten Auslandsmontage möglich, sofern keine willkürliche Verschiebung vorliegt. Somit wird man die Auszahlung während der Auslandstätigkeit nur dann steuerlich akzeptieren können, wenn das Jubiläumsgeld im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erreichen des Jubiläums, nicht aber nach vorne oder nach hinten verschoben, ausbezahlt wird.
    Schöne Grüße,
    Poldi

    #67070
    svnu
    Mitglied

    Frage…warum habt Ihr überhaupt überlegt, dem Auslandsmonteur den Urlaub abzugleichen – die viel weniger riskante Variante wäre doch eine einfache Auszahlung der angelaufenen Stunden gewesen (oder hab ich mich verlesen?)- die ja in den betr. Zeiträumen waren bzw. die ja sowieso Stfr sind….!? Dann stellt sich die Frage nach dem willkürlichen Zeitraum garnicht -oder-!?

    (was habt Ihr schliesslich abgerechnet?)

    #67129
    svnu
    Mitglied

    -ausserdem wärs billiger gekommen, oder!

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