steuerfreie Tagesgelder – Legaldefinition

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  • #62963
    marianne
    Teilnehmer

    Liebe Forumteilnehmer!

    Eine Firma beschäftigt DN aus Ostdeutschland, die den vollen Monat bis auf ca. zwei Wochenenden (Heimfahrten) ständig in Österreich beschäftigt sind. Die Dienstnehmer selber sind im gesamten Bundesgebiet Österreich tätig und kommen auch nur sehr selten zum Betriebssitz der Firma. Die Dienstnehmer befinden sich an den einzelnen Einsatzorten zwischen 2 Tagen aber auch 2,3 Monaten, je nach Bedarf. Besteht hier aufgrund des 2. Tatbestandes (tägliche Rückkehr zum Wohnort ist unzumutbar) pro Einsatzort eine Steuerfreiheit bis zu 183 Tagen pro Jahr zu oder muss ich hier noch auf andere Punkte schauen?

    Um ein paar Hilfestellungen wäre ich sehr dankbar.

    #67668

    Liebe Marianne!

    In Ihrem Fall wäre zunächst einmal der kollektivvertragliche Dienstreisebegriff genau zu betrachten, denn der könnte ein paar wichtige Infos gerade zu der von Ihnen geschilderten Problematik beinhalten.

    Z. B. ist es mir vor ein paar Jahren gelungen – sehr zum Missfallen von einigen Prüferinnen und Prüfer der GPLA – eine gemeinsame Erklärung der KV-Partner zu dem von Ihnen geschilderten Problem zu erreichen. welche im Anhang des KV für Arbeiter in der Arbeitskräfteüberlassung veröffentlicht wurde.

    Seither wissen wir, dass als Ausgangswohnsitz immer der ausländische Wohnsitz heranzuziehen ist und nicht ein inländischer Zweitwohnsitz. Dies bedeutet im konkreten Fall einen Rechtsanspruch auf Taggeld, der steuerlich und beitragsrechtlich unantastbar ist.

    In Ihrem Fall wäre es durchaus sinnvoll in regelmäßigen Abständen (ev. alle 6 Monate) eine aktuelle Meldebestätigung bezüglich des sich ws. weiterhin in Ostdeutschland befindlichen Hauptwohnsitzes beizubringen, der idealerweise dann kein Singlehaushalt ist. Sollte es dennoch ein Singlehaushalt sein, so ist das auch kein Beinbruch, wenn es Erklärungen des Arbeitnehmers gibt, in welchen Abständen er sein „Heim“ in Ostdeutschland aufsucht.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen brauchbaren Tipp geben.

    W. Kurzböck

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