Sonntagsstunden

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  • #65218
    mantares
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich arbeite neben meinem Studium als Reinigungskraft für eine Reinigungsfirma in einem Hotel in Salzburg. Mein Arbeitsvertrag richtet sich nach dem Kollektivvertrag. Ich arbeite 18 Stunden die Woche verteilt auf 3 Tage: Freitag, Samstag und Sonntag für 7,52 Euro die Stunde. Als ich den Vertrag unterschrieben habe, hat mir meine Chefin bestätigt, dass ich für Sonntagsstunden einen Zuschlag von 100% bekomme. Jetzt meint sie aber plötzlich, dass ihr Steuerberater gesagt hat, dass mir das nicht zustünde, weil ich nicht Vollzeit arbeite und sie hätte das nicht gewusst (obwohl sie die Firma schon Jahre hat). Habe ich ein Recht auf einen Zuschlag für Sonntagsstunden? Wenn ja, wieviel Prozent? Und wie sieht es aus, wenn ich mehr als die 18 Stunden pro Woche gearbeitet habe? Ich bin dankbar für jeden Rat.

    LG

    #72747
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Ist zwar ein Forum für PersonalverrechnerInnen, aber trotzdem eine Antwort:
    Du musst dir den Kollektivvertrag ansehen.
    Wenn da kein Zuschlag vorgesehen ist, könnte man noch immer argumentieren, dass der 100%-Zuschlag bezahlt werden muss, da mündlich vereinbart (Beweisschwierigkeit!!!).

    Wenn du länger als die 18 Stunden arbeitest, handelt es sich um Teilzeitmehrarbeit, die grundsätzlich mit 25% Zuschlag zu bezahlen ist (da gibt’s allerdings einige „Feinheiten“ dazu).

    LG

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