Sechstelüberhang – Berücksichtigung SV

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahren von Mathias.
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  • #64751
    RomanJo
    Teilnehmer

    Liebe Forenteilnehmer,

    habe folgende Frage:
    Mitarbeiter erhält anlässlich Beendigung des Dienstverhältnisses noch eine einmalige Prämie in Höhe von EUR 6.000,–.
    SV laufend (da nicht regelmäßig) – Lohnsteuer als sonstiger Bezug.
    Parallel dazu werden Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in Höhe von jeweils 694,95 abgerechnet.
    Urlaubsersatzleistung lfd: 460,46; Urlaubsersatzleistung Sonderzahlung: 76,76
    Jahressechstel: 4.009,79.
    Es kommt zu einer Sechstelüberschreigung von EUR 3.456,89.
    SV für die laufenden Bezug und Prämie: 349,08 (da nur 14 SV-Tage – 14 x tgl. HBG; Bemessung 1918,–)
    SV für Sonderzahlung und Url-Ersatzleistung SZ: 252,27

    Wo kann ich denn jetzt die jeweilige SV in Abzug bringen???
    Am steuerschonendsten wäre es, wenn ich alles beim Überhang wegnehme.

    Meine bevorzugte Variante wäre, wenn ich von den 4.009,79 die 620,– Freibetrag in Abzug bringe und den Rest mit 6 % versteuere.
    Vom Überhang würde ich die gesamte SV abziehen und nur den Rest zum laufenden Bezug geben.

    Unser Abrechnungprogramm (DPW) teilt meine Meinung leider nicht.

    Gibt es vom BMF eine Regelung wo welcher SV-Beitrag in Abzug zu bringen ist??

    Danke!
    Roman

    #71570
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo Roman,

    die Regelungen, wo und wie die SV abzuziehen ist, findest Du in den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 1119 ff.

    Wie nicht anders zu erwarten, hat sich das Finanzministerium gegen die steuerschonende Variante entschieden 😉

    LG
    Mathias

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