Reisekosten – Lohnkontoverordnung 2005

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  • #63272
    annag55
    Teilnehmer

    Hallo!

    Laut der Lohnkontoverordnung 2005 müssen einige nicht steuerbare (§ 26 EStG) Bezüge >> Tagesgelder, KM-Gelder und pausch. Nächtigungs-gelder (§26/4) über das Lohnkonto laufen. Können diese Beträge in einer Lohnkontozeile stehen, oder müssen in drei separeten Zeilen eingetragen werden? Weiters: was ist mit den anderen Reisekosten, wie z.B. Flug-, Bahntickets, Taxirechnungen, Visagebühren, Hotelrechnungen? Sind diese auch alle §26/4, oder müssen diese Kosten statt Reisekosten einfach als nicht steuerbare Beträge laut §26/2 (Auslagenersätze) abgerechnet werden?

    Danke.

    Anna

    #68300
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo Anna!

    Ich sehe keinen rechtlichen Grund für 3 oder mehr Zeilen für § 26 4 Diäten, km Geld…
    Außer für Deine Kontrolle. Da kann es hilfreich sein.

    Die Auslagenersätze auf keinen Fall unter $ 26 4 abrechnen, sonst kommen diese am Jahresende auf das L16. Und da sollen sie nicht sein.

    Bei einer GPLA schaut der PrüferIN ob die Diäten in Summe bei den Dienstnehmern mit den Konten übereinstimmen.

    #68305
    annag55
    Teilnehmer

    Hallo Martin!

    Danke für den raschen Antwort.
    Ja, danke, jetz ist schon Alles (un)klar. Aber, ehrlich, es ist eh sehr logisch was Du geschrieben hast – ich meine – für das Lohnkonto sind eigentlich nur pausch. Beträge (ohnen Belag) wichtig. Alles Andere sind nur Drchlaufer. Nur, damals im WIFI haben wir Alles, auch z.B. belegte Hotelrechnungen als Reisekosten §26/4 auf dem Lohnzettel abgerechnet, was eigentlich falsch ist.

    Danke nochmals und liebe Grüße,

    Anna

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