Liebes Forum!
Ein Arbeiter (KV Metallarbeiter) wird ab kommenden Monat in Altersteilzeit gehen (kontinuierliche Variante).
Seine derzeitige Wochenarbeitszeit von 38,5 wird sich dabei auf 19,25 Stunden pro Woche reduzieren.
Der Dienstnehemer hat noch einen offenen Urlaub stehen von 77 Stunden (= 10 Urlaubstage).
Meine Fragen:
– Kann dieser offene Urlaub auch in die Phase der Alterteilzeit mitgenommen werden?
– Wenn ja, dürfen die 77 Stunden (bei der 38,5 Std.-Woche) umgerechnet werden auf 38,5 Stunden (bei der 19,25 Std.-Woche)?
Herzlichen Dank im Voraus!
Liebe Grüße