Ich habe einen DN der zu einem Nebendienstort fährt wo er keine steuerfreien KM-Gelder verrechnen kann, da kürzer als Hauptdienstort (Entfernungssockel). Wenn nun für die Anfahrt zum Nebendienstort 3x im Monat U-Bahntickets vorgelegt werden,weil sich der DN am Nebendienstort mit einem Kunden getroffen hat – können diese wie ein Spesenersatz vergütet werden oder ist die Erstattung der Fahrtkosten (U-Bahn) steuerpflichtig abzurechnen. An diesen Tagen hat er den Hauptdienstort nicht besucht.
Bitte um Eure Ausführungen zu diesem Thema.
DANKE IZTEAM