Liebe Forumsmitglieder,
wir würden Nachtarbeiter im Handel in der Nacht von 21 bis 6 Uhr (Mo-Fr) beschäftigen, die würden Arbeiten verrichten, die am Tag neben den Tagesgeschäft nicht erledigt werden können. (Große Rollen von Stoffe, werden auf kleinere Ballen umgerollen, die Waren für die Filialen herrichten). Kann ich sagen, die arbeiten von 21-6= 9 Stunden pro Tag, somit unter der Tageshöchstgrenze + Nachtzuschlag von 1,27 pro Stunde
Geht das, darf ich die Arbeiter so beschäftigen? Laut DG ist es für den Betrieb erforderlich. Oder brauch ich eine Genehmigung von Arbeitsinspektor?
LG