Minusstunden am Ende Gleitzeitperiode

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    b.wohland
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    Hallo,

    folgende Konstellation: Ich bin gerade dabei, eine Gleitzeitvereinbarung für unsere Mitarbeiter zu erstellen.

    Jetzt meine Frage: Grundsätzlich wäre folgende Konstellation der Wunsch meine rGeschäftsleitung – Gutstunden werden am Ende der Gleitzeitperiode (mit dem 50 % Zuschlag) als Überstunden ausbezahlt und Minusstunden in die nächste Gleitzeitperiode übernommen bzw. bei Austritt abgezogen. Einfach gesagt Gutstundensaldo soll immer sofort ausbezahlt und Minusstundensaldo soll vorgetragen bzw. bei der Endabrechnung abgezogen werden.

    Zb.
    Juni: +10 Std. = 10 Std. ausbezahlt mit 50 %
    Juli: -5 Std. = vortrag in August
    August: +10 Std. = 5 Std. (Juli saldiert mit August) ausbezahlt
    September: -5 Std. Austritt = Lohnabzug von 5 Stunden

    Ist diese Vorgehensweise mit einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung zulässig. Für ein Feedback wäre ich dankbar.

    mfg
    Bernhard

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