Lehrzeitende fällt in langen Krankenstand

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    akazda
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    Hallo! Ich habe folgenden Fall:

    Arbeiter Lehrling
    Eintritt 1.8.2011
    3,5 Jahre Lehrzeit
    Lehrzeitende 31.1.2015
    im laufenden Arbeitsjahr seit 1.8.2014 bereits 110 Kranktage und 100% Krankengeld erreicht, aktuell seit 15.12. krank bis auf weiteres.

    Ab 1.2.2015 ist er Arbeiter und es gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz statt das Berufsausbildungsgesetz.

    Frage:
    Die KK sagt, ab 1.2. ist er Arbeiter und es beginnt mit 1.2. ein neuer voller (!) Anspruch nach EFZG mit 6 Wochen vollem Bezug, 4 Wochen halb.
    Ich bin der Meinung es gilt schon ab 1.2. das EFZG, aber das Eintrittsdatum bleibt der 1.8.2011 und damit das Arbeitsjahr beginnend mit 1.8.2014 und nicht mit 1.2.2015, wonach er auch nach EFZG seinen Anspruch bereits ausgenützt und auch ab 1.2. nur mehr Krankengeld bekommt.

    Was meinen Sie dazu?

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