KV Handel Ang – erweiterte Öffnungszeiten

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    martina
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    Liebes Forum,

    ich stehe gerade mit den Zuschlagsregelungen für die erweiterten Öffungszeiten im Handel auf Kriegsfuß.
    Mit den Mitarbeitern ist die Durchrechnung der Arbeitszeit vereinbart (Vollzeitmitarbeiter Durchrechnung 1 Jahr, Teilzeitmitarbeiter Durchrechnung 3 Monate), innerhalb dieses Zeitraumes würden die Stunden, außer tatsächliche Überstunden, 1:1 abgegolten werden.
    Fallen innerhalb des Durchrechnungszeitraumes die Zuschläge für die erweiterten Öffungszeiten trotzdem an, oder werden auch diese Stunden innerhalb des Durchrechnungszeitraumes nur 1:1 verbucht.
    Was passiert aber in diesem Fall mit den verbleibenden Stunden am Ende des Durchrechnungszeitraumes? Welchen Zuschlag erhalten Vollzeit / Teilzeitmitarbeiter dann für die Gutstunden?

    Kann mir da jemand von euch weiterhelfen ode rhat Tipps für die Recherche.
    Vielen Dank
    Martina

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