Liebes Forum,
habe zur Zeit wieder einen „Superfall“ zum Abrechnen.
Arbeiter – KV Metallgewerbe
Der Arbeiter wurde während des Krankenstandes gekündigt – zum 06.06.2008
Nun ist dieser Arbeiter seit Februar krank – am 01. 06. 2008 endet der 50%ige Entgeltforzahlungsanspruch.
Laut KV bekommt der Arbeiter noch für 2 Wochen einen Krankengeldzuschuss.
Durch den langen Krankenstand sind noch ca. 80 Std. Überstunden abzurechnen und natürlich über 100 Std.
Urlaubsersatzleistung.
Wer kann mir bei dieser Abrechnung helfen?
Meine Fragen: ich muß dem Dienstnehmer noch die vollen 2 Wochen Krankengeldzuschuß zahlen?
Arbeitsrechtliches Ende ist der 06.06.08; Ende Bezüge: (15.06.08) plus Tage UEL, ergibt …….(habe ich noch nicht gerechnet).
mache ich am 15.06.08 die Endabrechnung (SZ, Abfertigung, ÜST, UEL …)? oder bereits am 06.06.08?
irgendwie bin ich überfordert!
Vielleicht hat jemand schon einen solchen Fall gehabt und kann mir helfen.
Vielen Dank im Voraus.
Schönen Tag noch!