Krankenstand

Startseite Foren Krankenstand Krankenstand

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #63257
    Iris
    Teilnehmer

    Hallo!

    DN hat Krankheit bis zur einer Höchstdauer von 52 ausgeschöpft!
    In diesem Fall endet z.B. lt. GKK der Krankengeldanspruch am 21.05.2007!

    Die DN wurde daher von der GKK darauf aufmerksam gemacht das sie ab 22.05.2007 weder von der GKK noch vom DG einen Bezug erhält! Die DN sollte sich daher an das AMS wenden, und um einen Vorschuß auf ihr Pensionskonto stellten (DN hat bereits um Pension angesucht)

    Die Krankenstandbescheinigung wurde für die Arbeitsunfähigkeit von
    03.01.2006 bis 21.05.2007 bestätigt!

    Was müssen wir als DG ab 22.05.2007 machen???? (DN ist laut Ihrer Aussage noch vom Chefarzt weiterhin krankgemeldet)

    Vielen Dank im Voraus!

    Schönen Tag
    Iris

    #68273
    Martin
    Teilnehmer

    Liebe Iris!

    Ende des Entgelts ist nun erreicht, die Beschäftigung weiter aufrecht.
    Schau in den KV ob Du die Sonderzahlungen UZ, WR weiter auch für „Nichtleistungszeiten“ zahlen mußt.
    Urlaubsanspruch wächst weiter.
    Im Extremfall ist Dein Dienstnehmer 25 Jahre krank und erhält Jubiläumsgeld! 😆

    Ich würde das Dienstverhältnis beenden und bei Genesung wieder einstellen.
    Aufpassen ob Abfertigungsanspruch fällig wird, oder erst nach der Wiedereinstellung.

    Wie das mit „Pensionsvorschuß“ funktioniert – ??? Das hatte ich bisher noch nicht.

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.