Hallo!
DN hat Krankheit bis zur einer Höchstdauer von 52 ausgeschöpft!
In diesem Fall endet z.B. lt. GKK der Krankengeldanspruch am 21.05.2007!
Die DN wurde daher von der GKK darauf aufmerksam gemacht das sie ab 22.05.2007 weder von der GKK noch vom DG einen Bezug erhält! Die DN sollte sich daher an das AMS wenden, und um einen Vorschuß auf ihr Pensionskonto stellten (DN hat bereits um Pension angesucht)
Die Krankenstandbescheinigung wurde für die Arbeitsunfähigkeit von
03.01.2006 bis 21.05.2007 bestätigt!
Was müssen wir als DG ab 22.05.2007 machen???? (DN ist laut Ihrer Aussage noch vom Chefarzt weiterhin krankgemeldet)
Vielen Dank im Voraus!
Schönen Tag
Iris