Konventionalstrafe

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    Beiträge
  • #63804
    Sandra Graus
    Mitglied

    Hallo, hätte eine Frage zur Handhabung v. Konventionalstrafen.

    Im DV wurde als Konventionalstrafe ein Bruttogehalt bzw. Monatsbezug. Die betreffende DN bekommt noch einen Zuschlag f. den 6. Arbeitstag sowie das Trinkgeldpauschale.
    Mein Vorgänger hat die Zuschläge und das TP auch in die Konventionalstrafe mithineingerechnet, aber wird nicht nur der KV Lohn zuzüglicher der ÜZ als Strafe berechnet.

    Wer kennt sich mit solchen Konventionalstrafen aus, muss ich sonst noch etwas beachten.
    P.S. die DN unter liegt dem Gastgewerbe KV und ist lt DG unberechtigt ausgetreten.

    Danke u. liebe Grüße
    Sandra

    #69460
    Jenny
    Teilnehmer

    Da das Trinkgeldpauschale nicht im Urlaub gerechnet wird, sehe ich es nicht als fixen Bezugsbestandteil und würde es nicht in die Konventionalstrafe rechnen.

    lg
    Jenny

    #69461
    Sandra Graus
    Mitglied

    Hallo,
    danke für deine Hilfe, habe es auch jetzt ohne TP gemacht.
    LG Sandra

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