Konkurs, Ausgleich u.dgl. und ALV-Staffelung

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    svnu
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    Wir sind mit einer Abrechnung vor die Frage gestellt worden, die sicherlich mehrere Kollegen/innen betrifft, da ich denke, dass Abrechnungen in Verbindung mit Konkursen und Ausgleichen wohl in vielen Programmen nur über die Anlage von mehreren Betrieben oder zumindest mehreren ID-Nummern oder zumindest mehreren Ein-Austritten zu bewältigen ist, da ja separate Lohnzettel ausgestellt werden müssen (bis/ab Konkurs…):
    Bei diesen jeweils separaten Abrechnungen wird auch die SV entsprechend separat bewertet und die ALV-Staffelung zur Anwendung gebracht. Die GKK-Prüfungsabteilung machte uns aber nun darauf aufmerksam, dass die SV aber mit den im Beitragszeitraum gesamt abgerechneten Beträgen bewertet werden muss. Auch versicherte man uns, dass das ein Problem aller Programmhersteller sei und man das eben händisch korrigieren müsse.
    D.h. die ALV-Staffelung, die in diesen Fällen sicher häufig zur Anwendung gebracht wird, stimmt in den wenigsten Fällen, die Lohnsteuerbemessung dadurch natürlich auch nicht mehr….
    Ich möchte das mal so an die Kollegen weitergeben und zerbreche mir nun weiter den Kopf, wie ich das (besser) lösen kann, um mich einem korrekten Ergebnis lt. Prüfern anzunähern.

    Vielleicht hat ja jemand auch die richtigen Connections zu denen, die die Dienstgeberinfo herausgeben, das sollte man als Denkanstoß veröffentlichen, meine ich.

    Liebe Grüsse!

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